Archiv des Tages: 9. April 2026

Impfschäden durch die Corona-Impfung – Gerichte urteilen für Betroffene

Nun kommt Bewegung in die Ansprüche der vielen Covid-Impfgeschädigten. Zunächst waren alle Klagen gegen die Corona-Impfschäden vor deutschen Gerichten gescheitert. Betroffene erhielten kein Gehör. Zuerst aber hatte das Landgericht Aurich im Januar 2026 für eine Offenlegung aller Nebenwirkungen der Pharma-Firma BioNTec (Mainz, An der Goldgrube 12) geurteilt. Der Bundesgerichtshof entschied dann im März 2026 für eine erkrankte Klägerin, dass die Firma Astra Zeneca gegenüber Impfgeschädigten auskunftspflichtig ist. Nicht mehr die Betroffenen müssen nachweisen, dass sie durch den Impfstoff geschädigt wurden, sondern der Hersteller muss alle bekannten Risiken und Nebenwirkungen offenlegen, damit spätere Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden können. Weiterlesen

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