
Symbolfoto: Molotowcocktail während einer Demonstration in Rostock gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm 2007: (Quelle: Marek Peters / www.marek-peters.com – eigenes Werk, GFDL 1.2, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?)
Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz)
§ 21: Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nein, ich mache hier keine Werbung für die infantil-militanten „Antifaschisten“ der sog. „Antifa“, die auf der Plattform „indymedia“ veröffentlichen, nachfolgend zum Parteitag der AfD im thüringischen Erfurt am 4. und 5. Juli 2026. Dieser Aufruf ist erschreckend, eindeutig gewaltpropagierend und daher kriminell. Da fragt man sich doch, wer die echten „Faschisten“ im Lande sind. Und man fragt sich auch, warum die Staatsanwaltschaft nicht gegen die Rädelsführer der Antifa-Gruppe aus Berlin mit ihrem öffentlichen Aufruf zu Straftaten (§ 111 StGB) gegen die Polizei vorgegangen ist.
Auch die Mainstreammedien (und die Altparteien!) sind nicht schuldlos an diesen Exzess-Aufrufen (=“Hass und Hetze“): Seit Jahren dämonisieren und framen sie die demokratisch gewählte bürgerlich-rechtskonservative Oppositionspartei AfD (die man wählen kann oder auch nicht) zu „Nazis“ und „Faschisten“.
Indymedia-Leseprobe: „Mollies [=Molotowcocktails] als Mittel im Straßenkampf haben heutzutage leider ausgedient, sind aber enorm effektiv, um selbst BFE-Prügler [Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Polizei] wirkungsvoll auf Distanz zu halten. […]
