MK Januar 17th, 2021

Eigentlich drei Fälle für den Verfassungsschutz:
Außenminister Heiko Maas (SPD, Jurist) fordert, Menschen mit Corona-Impfung früher als anderen den Besuch von Restaurants oder Kinos zu erlauben. „Geimpfte sollten wieder ihre Grundrechte ausüben dürfen“, sagte Maas der „Bild am Sonntag“ am 17. Januar 2021. Herr Maas sollte jedoch wissen, dass man Grundrechte nicht ausüben „darf“, sondern dass man sie hat.
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Tags: Corona, Covid-19, Lauterbach, Maas, Wehner
MK Dezember 11th, 2020

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Nicht nur die Lokalzeitung „Anzeiger für Harlingerland“ aus Wittmund trompetet seit Monaten laut mit im Panikorchester zur Corona-Pandemie. Auch die Pauke wird in diesem Konzert geschlagen, von einem Mediziner aus dem ostfriesischen Esens: Die Zeitung zitiert am 26. November 2020 den amtierenden Vorsitzenden der Kreisärzteschaft, Dr. Wolfram Nagel, der sich als Zuchtmeister gegen abtrünnige vorgebliche „Corona-Leugner“ unter seinen Berufskollegen in Szene setzen lässt.
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Tags: Angst, Anwälte für Aufklärung, Anzeiger für Harlingerland, Ärzte für Aufklärung, Ärzte unter Druck, Corona, Dr. Nagel, Esens, Pandemie, Panik, SARS-CoV-2
MK November 23rd, 2020

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Das Grundgesetz wird außer Kraft gesetzt:
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) IfSGAusfertigungsdatum: 20.07.2000 Vollzitat:“Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.November 2020 (BGBl. I S. 2397) geändert worden ist“
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)
§ 32 Erlass von Rechtsverordnungen
Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden.
Tags: Corona, Covid-19, Grundgesetz, Infektionsschutzgesetz