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Niedersächsische Wahlgeschenke: Feuer frei auf Gänse

Dezember 16th, 2007

Im Januar 2008 ist in Niedersachsen Landtagswahl: Am 12. Dezember 2007 beschloss die Mehrheit aus CDU und FDP im niedersächsischen Landtag die Änderung der Jagdzeitenverordnung im Niedersächsischen Jagdgesetz auf Gänse, ein Wahlgeschenk an Bauern und Jäger.

Bis dahin galt die folgende Regelung: Grau- und Kanadagänse durften im August sowie vom 15.11.-15.1 bejagt werden, Höckerschwäne vom 15.11.-15.1..Für Bläss-, Saat- und Ringelgans gab es keine Jagdzeiten. Nonnen-, Kurzschnabel- und Zwerggans haben nach dem BJagdG keine Jagdzeit, Sing- und Zwergschwan sind nach dem BJagdG kein jagdbares Wild.

Nach der Änderung der Jagdzeitenverordnung dürfen nun die Landkreise als Untere Jagdbehörde die Jagdzeiten abweichend von den Vorgaben des Bundesjagdgesetzes ausweiten; neu aufgenommen wurden die Bläss-, Saat- und Ringelgans und die zugewanderte Nilgans.

In der Öffentlichkeit meldeten sich immer wieder Bauern zu Wort, die über reale oder vermeintliche Gänsefraßschäden lamentierten. Es wurden aber auch Jäger angezeigt oder vor Ort von der Polizei gestellt, wenn Schrot wieder mal die „falschen“ Gänse traf.

Brandgans (tadorna tadorna)

Röntgenbild: angeschossene Brandgans, Foto: Eilert Voß
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