Irrenhaus Deutschland: Achtung Reichelt: von „gebärenden Männern“ und „zeugenden Frauen“

Aus dem Bundesfamilienministerium:

https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/regenbogenfamilien

Elternschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren

Bei transgeschlechtlichen oder intergeschlechtlichen Personen, die in gleichgeschlechtlichen Beziehungen leben, ist es möglich, dass je beide Partnerinnen oder Partner leibliche und rechtliche Eltern sind. 

Ein gebärfähiger schwuler Transmann kann mit seinem Partner ein Kind bekommen. Eine lesbische Transfrau kann entweder noch Kinder zeugen oder ihren eigenen Samen für eine Befruchtung spenden. Ebenso besteht für intergeschlechtliche Personen die Möglichkeit einer leiblichen und rechtlichen Elternschaft.

Vaterschaftsanerkennung

Bei gleichgeschlechtlichen Paaren gibt es unterschiedliche Konstellationen, bei denen eine Vaterschaftsanerkennung Relevanz hat. Eine Transfrau, die ihre leibliche Elternschaft anerkennen lassen möchte, wird nach dem Transsexuellengesetz aktuell als Vater betrachtet. Für einen Transmann ist aktuell die Rechtslage bei der Vaterschaftsanerkennung rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Personen mit diversem oder ohne Geschlechtseintrag können die Anerkennung der zweiten Elternstelle nur über eine gerichtliche Feststellung erwirken. […]

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