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aus: „Cicero“ vom 31. Okt. 2022:
„Verharmlosung“ von Kriegsverbrechen – Kriminalisierung des politischen Gegners
Indem der Bundestag am 20. Oktober den Volksverhetzungsparagraphen dahingehend verschärfte, dass nun bestraft werden kann, wer Kriegsverbrechen „billigt, leugnet oder gröblich verharmlost“, hat er der Gesinnungsjustiz Tür und Tor geöffnet.
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