Schneeschieben und Sesselpuper

Schnee geräumt, und schon wieder zugeschneit: Holtgat, 07. Jan. 2026 – Foto: Manfred Knake

Es schneit seit Tagen, das soll im Winter vorkommen. Verbunden mit dem Schnee ist die mühsame Räumpflicht für Anlieger, die schon morgens den Gehweg vor dem Haus, oder wenn es auf den Nebenstraßen in den Dorflagen keinen gibt, die Fahrbahn auf einen Meter Breite räumen müssen. Klingt einfach, ist es aber nicht.

Die arbeitende Bevölkerung kann zwar vor Arbeitsbeginn räumen, nur nützt das bei starkem Schneefall nicht, ruckzuck ist alles wieder zugeschneit. Und nun? Muss der Arbeitnehmer hurtig seinen Arbeitsplatz verlassen, um wieder Schnee zu schieben? Oder wie geht man mit einer festgefahrenen Schneedeck vor dem Haus um, die lässt sich nicht mehr wegschieben. Da hilft nur noch Streusalz, und das nur bedingt, und wenn es denn noch im Supermarkt erhältlich ist und die Regale nicht leergekauft wurden. Für alleinstehende ältere Anlieger ist das Schneeschieben ohnehin aus Kräftemangel kaum noch möglich, und eine Ersatzperson dafür zu finden ist oft unmöglich. Und dann das Argument der Haftung: Wenn ich aus dem Fenster sehe, laufen die Fußgänger nicht auf den geräumten Seitenstreifen, sondern mitten auf der Fahrbahn auf dem festgefahrenen Schnee. Dreist ist es, wenn Sesselpuper in den Kommunen zwar auf die Räumpflicht für Anlieger verweisen, aber es nicht gebacken bekommen, Nebenstraßen in den Siedlungen mit z.B. einem Splittauftrag sicherer zu machen.

In früheren war es üblich, einen örtlichen Landwirt zu beauftragen, den Schnee mit einem Frontlader wegzuschieben. Wofür bezahlen wir eigentlich Steuern? Derzeit sagen die Wettervorhersagen Starkwind mit der Folge von Schneeverwehungen an. Was ist, wenn es ganz dicke kommt und sogar Räumfahrzeuge kapitulieren? Muss dann immer noch mit Muskelkraft vor dem Haus geräumt werden, nur weil realitätsferne Verordnungen das so vorschreiben?

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