Spioniert die AfD mit parlamentarischen Anfragen für Russland?

AfD-Parlamentarier in geheimer Mission für Russland? Erstellt mit Sora-KI, Idee: dwarsloper – Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind nicht beabsichtigt und rein zufällig.

Letzte Ergänzung am 21. Nov. 2025

Die sog. „Demokraten“ werden immer dreister, um ihrem politischen Widersacher AfD zu schaden, der ihnen die Stimmen wegnimmt. Statt inhaltlicher Auseinandersetzung mit der Schwefelpartei greift man zu Vermutungen, der doofe Michel wird’s schon schlucken. Im Handelsblatt vom 22. Oktober 2025 bezichtigte der Landesinnenminister von Thüringen, Georg Maier (SPD), die AfD sei Spionagehelfer für Russland : „Schon seit geraumer Zeit beobachten wir mit zunehmender Sorge, dass die AfD das parlamentarische Fragerecht dazu missbraucht, gezielt unsere kritische Infrastruktur auszuforschen.“

Er wirft der AfD vor, in den vergangenen zwölf Monaten 47 Anfragen gestellt zu haben, dazu gehörten Fragen zur Verkehrsinfrastruktur, zur Wasserversorgung, der digitalen Infrastruktur und der Energieversorgung, zur Gesundheitsversorgung oder zur Drohnenabwehr. Maier im Handelsblatt: „Es drängt sich geradezu der Eindruck auf, dass die AfD mit ihren Anfragen eine Auftragsliste des Kremls abarbeitet.“ Maier hatte sich bereits im Januar 2024 für ein Verbot der AfD ausgesprochen: „Die AfD ist bei uns in Thüringen vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuft.“ Sie habe das Ziel, die freiheitlich demokratische Grundordnung abzuschaffen. Wo genau das steht, sagte er nicht, das Parteiprogramm der AfD gibt das nicht ansatzweise her.

S. Kramer: Foto von Mozamaniac – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=125187532

Kritiker werfen dem Verfassungsschutz in Thüringen vor, erkennbar politisch gesteuert zu sein. Präsident des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen ist der anpassungsfähige und schillernde Stephan J. Kramer (jetzt SPD, davor FDP, davor CDU, von 2004 bis 2014 Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland und Leiter des Berliner Büros des European Jewish Congress).

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Irene Mihalic, fing den Ball auf und verband das mit der Forderung der Einschränkung des Fragerechts für die AfD. Sie will rechtlich prüfen lassen, ob eine Fragestellung zu Sicherheitsrisiken zulasten Deutschlands und zugunsten Russlands gehe.

Man sollte der Dame sagen, dass auch durch Kleine Anfragen keine geheimen Verschlusssachen an die Öffentlichkeit gelangen, die dem Land schaden könnten. Anfragen sind der normale Teil der politischen Kontrolle und tragen zur Transparenz bei. Dieses Vorgehen von SPD- oder Grünen-Parlamentarierern ist dermaßen durchsichtig, um die größte Oppositionspartei im Lande an der politischen Einflussnahme zu hindern.

Nun hat Thüringens AfD-Chef Björn Höcke Strafantrag und Strafanzeige gegen Innenminister Georg Maier gestellt. Maiers Äußerungen seien ehrenrührig und griffen das parlamentarische Fragerecht an. Maier dagegen betonte, es gebe keinen konkreten Spionageverdacht, wohl aber Anlass zur Prüfung der AfD-Anfragen. Also: viel heiße Luft produzieren, mit Schmutz werfen, den politischen Gegner verleumden, es wird schon etwas hängenbleiben. (Schein-) Demokratie in Deutschland, widerlich.

Nachtrag: Die Klage der AfD-Thüringen gegen das Handelsblatt scheiterte im November 2025. Die Partei wollte dem Blatt gerichtlich verbieten lassen, bloße Vermutungen ohne Nachweise über vermeintliche prorussische Spionage von AfD- Politiker zu zitieren. Der Antrag der Partei auf Einstweilige Verfügung wurde vom Landgericht Berlin abgelehnt (Urteil v. 18.11.2025, Az. 27 O 362/25 eV) : Wegen der fundamentalen Bedeutung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung und der Pressefreiheit sei das Blatt grundsätzlich befugt gewesen, das politische Geschehen ungefiltert und vollständig abzubilden und zu bewerten. Dennoch bekam Minister Maier eine gerichtliche Klatsche: „Der als wesentlicher Beleg für den zum zentralen Gegenstand des Artikels erhobenen Spionageverdacht angeführte Innenminister des Landes T. schied zur Begründung eines Mindestmaßes an Beweistatsachen aus, da er sich für den von ihm geäußerten Verdacht lediglich auf vage und nicht näher konkretisierte Mutmaßungen über die Motivation der parlamentarischen Anfragen durch Abgeordnete der A. berufen hat. Bei dem Minister handelte es sich auch um keine privilegierte Quelle, auf deren Richtigkeit die Antragsgegnerin ohne weitere eigene Recherchen hätte vertrauen dürfen.“

Diese Details verschwieg das Handelsblatt am 18. Nov. 2025 in seiner Berichterstattung!

Das Gericht verwies zudem auf einen anderen juristischen Weg für die AfD: Innenminister Georg Maier (SPD), der die bloße Vermutungen via Handelsblatt in Umlauf gebracht hatte, könnte damit das Neutralitätsgebot für staatliche Repräsentanten verletzt haben. Nun will die AfD rechtliche Schritte gegen den Innenminister prüfen. Es bleibt jedoch immer der Eindruck, dass der demokratisch gewählten Schwefelpartei als starkem politischem Gegner mit allen Mitteln geschadet werden soll. Irgendetwas wird schon hängen bleiben. Mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun.

Link: Legal Tribune Online (LTO) vom 20. Nov. 2025: Presse darf halt­lose Ver­däch­ti­gungen von Poli­ti­kern wie­der­geben

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