Wahlentscheidungen

Theorie:

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 20:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

und Praxis:

* Horst Seehofer, 20. Mai 2010 im ARD/BR in „Pelzig unterhält sich“
”Die­je­ni­gen, die ent­schei­den, sind nicht ge­wählt. Und die­je­ni­gen, die ge­wählt wer­den, ha­ben nichts zu ent­schei­den.”

* Staatsrechtler Hans-Herbert von Arnim: Das System- Die Machenschaften der Macht (2004): „In Sonntagsreden wird unsere Verfassung beschworen. Vom Bürger als Souverän, von Demokratie und Gemeinwohl ist dann die Rede, von der Bedeutung der Wahlen, von Gewaltenteilung und von der Unabhängigkeit der Abgeordneten – schöne Leerformeln, die allesamt nur eins verbergen: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Im rechtlichen Untergrund ist aus unseren Volksvertretern die »politische Klasse« geworden, die ein Netzwerk geknüpft hat, das allmählich unsere demokratische Ordnung überwuchert und erstickt. Schwarze Kassen, fehlerhafte Rechenschaftsberichte, Steuerhinterziehung, Postenwirtschaft, Selbstbedienung, kurz: Kungelei bis hin zur Korruption – das sind die Kennzeichen dieses inoffiziellen »Zweiten Systems«.“

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