Windenergie in der Samtgemeinde Esens: noch einmal zur Bürgerbefragung

Schöner wohnen in Stedesdorf/SG Esens? Auch hier regierte der windige Klüngel – Foto (C:): Manfred Knake

Ab dem 15. Januar bis zum 05. Februar 2024 können die wahlberechtigten Bürger der Samtgemeinde Esens erneut abstimmen, ob sie für oder gegen weitere Windkraftstandorte in der Samtgemeinde sind, die Ampelregierung mit ihren Vorgaben zum beschleunigten Ausbau der Windenergie machte den Weg frei; die Investoren scharren bereits mit den Hufen für weitere profitable Anlagen.

Im Landkreis Wittmund und der Samtgemeinde Esens sind die gesetzlichen Vorgaben der prozentualen Flächenausweisung jedoch bereits weit übererfüllt.

Am 13. Januar erschien zur bevorstehenden Bürgerbefragung ein Artikel in der Lokalzeitung „Anzeiger für Harlingerland“, mit einer Stellungnahme des Samtgemeindedirektors Harald Hinrichs. Bemerkenswert darin sind seine Äußerungen: „Es gibt keine rechtliche Bindung an das Ergebnis der Bürgerbefragung.“ Also wieder nur ein unverbindliches Stimmungsbild wie bei der ersten Bürgerbefragung von 2016, die sich damals mit fast 80 Prozent eindeutig gegen weitere Windkraftanlagen im Samtgemeindegebiet aussprach. https://www.wattenrat.de/2016/02/04/buergerbefragung-windenergie-samtgemeinde-esens-waterloo-fuer-die-befuerworter/
Der Souverän, der Bürger, hatte gesprochen, aber im Rat saßen
damals einige Profiteure der Windenergie, die die Abstimmung gerichtlich verhindern wollten, und damit vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg scheiterten.
https://www.wattenrat.de/2016/01/21/windenergie-kommunalpolitiker-torpedieren-buergerbefragung-nachrichten-aus-dem-kommunalen-sumpf/

Nun wird es aber eine ganz andere „Befragung“ geben, überhaupt nicht vergleichbar mit der Abstimmung von 2016. Damals konnte man nur mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen, eine einfache klare Ansage; es wurde auf einem Abstimmungsbogen, der ins Haus geschickt wurde, mit einem Stift ein Kreuz gemacht. So einfach geht das, wenn man will.

Diesmal darf nur digital abgestimmt werden, nicht mehr nur mit „Ja“ oder „Nein“, sondern zunächst mit der Hürde des Eintippens einer langen Internetadresse oder der Fotografie eines QR-Codes mit einem Smartphone, der zu einem  Fragenkatalog führt, zudem ergänzt mit einem Fragebogen, der die Altersgruppe, den Wohnort abfragt und auch wissen will, ob man sich evtl. an einem Windpark finanziell beteiligen möchte.

Hinrichs: Eine Verbindung zum Namen ist bei der Befragung nicht vorgesehen und wird auch nicht abgefragt.“ Was heißt das: Kann man aus diesen Angaben evtl. auch Rückschlüsse auf den Namen des Abstimmenden erhalten?

Die Zeitung: „Hinrichs rät Bürgern, die sich damit überfordern sehen, im Bekanntenkreis oder in der Familie um Unterstützung zu fragen.“

Das geht überhaupt nicht, eine Meinung muss auch ohne digitale Kompetenz und ohne Unterstützung oder gar gewollter Ausgrenzung anderer abgefragt werden können. Eine Frechheit, wie nicht nur meine schon etwas älteren Nachbarn sagen. Eine eigentlich machbare einfache Abstimmung wird so kompliziert gemacht, dass sie abschreckt und ältere Teilnehmer ausschließt. Ist das Kalkül und so gewollt? Wer hat den Fragenkatalog zur Abstimmung erarbeitet? Die Windenergieplaner in der Samtgemeinde? Im stillen Kämmerlein finden bereits konkrete Planungen zu weiteren Windparks oder Windparkergänzungen im Samtgemeindegebiet statt, weil es um „viel, viel Geld“ geht, wie Esens Bürgermeisterin Karin Emken (SPD, MdL) am 13. Januar 2023 im „Anzeiger“ zu den bereits konkreten Dunumer Windkraftplanungen in einem Landschaftsschutzgebiet von sich gab.

Zum Naturschutz gibt der beigefügte Fragebogen u.a. diese Auswahlmöglichkeit:

Einen weiteren Ausbau der Windenergie in Form von Windparks in der Samtgemeinde Esens befürworte ich, […] wenn Landschafts- und Naturschutzgebiete hierfür nicht in Anspruchgenommen werden.“

Den Dilettanten der Fragebogenerstellung ist entgangen, dass in Naturschutzgebieten nach wie vor keine Windkraftanlagen errichtet werden dürfen, das sehen sogar die neuen Ampel-Gesetze nicht vor, jetzt aber, und das ist neu, in Landschaftsschutzgebieten schon. Nur: Wer von den Befragten kennt schon die Unterschiede zwischen einem Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet?

Die Weichen sind also schon gestellt, die „Bürgerbefragung“ in dieser Form eine Farce. Der „Anzeiger“ hat wieder einmal brav und verwaltungsnah berichtet. Es wäre doch ein Leichtes für die Redaktion gewesen, die Fragebögen zur Abstimmung schon vor der Abstimmung zu veröffentlichen. Im pdf-Anhang kann man die hier nachlesen.

Mehr auch hier bei exit-esens.de

Nachsatz:

Viel wurde bereits betreiberfreundlich getrickst beim Bau von Windparks in der Samtgemeinde, auch unter Umgehung von Genehmigungsauflagen, das kann man im Netz nachlesen (siehe auch ganz unten in den Verlinkungen). Daher das zur Erinnerung, zwar nicht im Zusammenhang mit der Windenergie, aber im Zusammenhang mit der Klage gegen die in einem Vogelschutzgebiet illegal geplante und gebaute Umgehungsstraße in Bensersie/Stadt Esens. Das Diktum des Verwaltungsgerichts Oldenburg von 2017:

„Angesichts des über Jahre andauernden rechtsuntreuen Verhaltens der Beklagten [=Stadt Esens] ist nicht auszuschließen, dass sie ihr rechtsuntreues Verhalten fortsetzen bzw. bei nächster Gelegenheit wieder aufnehmen wird.“

Dieser Beitrag wurde unter Politik, Windenergie abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.