Der Corona- Maskenwahn ist ein Produkt des Herrn Lauterbach und der Mehrheit des Bundestages, weiter gepflegt durch die erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Ab dem 01. Oktober 2022 müssen in Deutschland wieder FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, außer in Flugzeugen, getragen werden, obwohl die „Pandemie“ vorbei ist.
Während in Deutschland die Corona-Panik auf die Spitze getrieben wird und viele Masken-Schäfchen immer noch brav mitmachen, ist die Maskenpflicht in Europa weitgehend gefallen. Wenn man z.B. aus Frankreich mit dem Zug maskenlos einreist, muss ab Grenze Deutschland die Maske aufgesetz werden, sonst fliegt man raus. Das Coronavirus hat offensichtlich die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen und ist nur hier gefährlich. Jüngst des Zuges verwiesen worden ist der Musiker Justus Franz, der im Bistro-Wagen der Deutschen Bahn maskenlos essen wollte.
Bundespräsident Steinmeier ist nicht aus dem Zug geworfen worden: Auf einer Dienstreise nach Neustrelitz wurde er im Zug maskenlos gefilmt und fotografiert. Der Spezialdemokrat Steinmeier wird vermutlich auch keine zwei Pullover im kommenden Winter tragen oder sich statt des Duschens mit dem Waschlappen begnügen. So sind sie, unsere „Eliten“, fürs Volk über „Solidarität“ schwurbeln, aber selbst sich nicht dran halten. Oder war „unser“ Präsident nur gut informiert und kannte das Folgende?:
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in einer Entscheidung die Einschätzung des RKI, dass mit einem mehrstündigen ununterbrochenen Tragen von FFP2-Masken Gesundheitsgefahren einhergehen, bestätigt. In seinem Beschluss vom 30.03.2022 (Az. 21 E 1211/22) hat es ausgeführt (aaO., S. 12):
„Die faktische Beschränkung ergibt sich daraus, dass FFP2-Masken – bei vorauszusetzender ordnungsgemäßer Handhabung – zumutbar nicht durchgehend getragen werden können, sondern regelmäßige Pausen und damit ständige Unterbrechungen (…) erforderlich sein dürften. So heißt es in der Stellungnahme des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) zu Tragezeitbegrenzungen für FFP2-Masken vom 6. Dezember 2021: „Im Sinne eines präventiven Gesundheitsschutzes sollten Tätigkeiten abwechslungsreich (mit Tragezeitpausen) gestaltet werden, um mögliches Schwitzen sowie weitere Beeinträchtigungen unter der Maske zu unterbrechen und auch eine neue ungewohnte Arbeitssituation mit ungewohntem Maskentragen (psychische Belastung) zu berücksichtigen“
Die Stellungnahme des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) zu Tragezeitbegrenzungen für FFP2–Masken
vom 06.12.2021 können Sie hier nachlesen: Stellungnahme-Tragezeit-FFP2-Masken