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„Correctiv“ („Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH“) bekam aktuell eine gerichtliche Klatsche verpasst. Im Januar 2024 berichtete „Correctiv“ unter der Überschrift „Geheimplan gegen Deutschland“ über ein angebliches „geheime Treffen“ von konservativen Politikern in Potsdam, das am 25. November 2023 in Potsdam stattgefunden hatte. Laut „Correctiv“ sei es um einen „‚Masterplan‘ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gegangen. In vielen Medien wurde daraus die „Wannseekonferenz 2.0“ geframed, auf der 1942 hochrangige Nationalsozialisten aus Partei und SS die Koordination zur Vernichtung der Juden in Europa vorbereiteten.
Nach der „Correctiv“-Veröffentlichung bebte die Republik. Wie auf Knopfdruck kam es zu spontanen Großkundgebungen „gegen rechts“, zu Demonstrationen und Schülerprotesten gegen die AfD, organisiert und orchestriert von Politikern, NGOs und Gewerkschaften.Hier im heimatlichen Esens begannen die vom Schülerrat organisierten Demos auf dem Schulgelände des Niedersächsischen Internatsgymnasiums NIGE, ohne dass Lehrkräfte unter Verletzung des beamtenrechtlichen Neutralitätsgebots dagegen einschritten waren, im Gegenteil, sie machten mit!
Preigekrönter Schmierenjournalismus, schämt Euch!
Die Mainstreammedien übernahmen ungeprüft die Correctiv-Version und befeuerten so die Hetzwelle. „Correctiv“ erhielt sogar zahlreiche Preise für dieses Schmierenstück, so den Leuchtturm-Preis der „Netzwerk Recherche“ („Wir stärken alle, die journalistisch recherchieren: Wir zeigen, was möglich ist – und was möglich sein sollte“) mit der Verleihung beim NDR; weiter die Auszeichnung „Journalisten des Jahres 2024“ vom „Medium Magazin“, dann den Carlo-Schmid-Preis, den Kasseler Demokratie-Impuls sowie den Deutsch-Französischen Journalistenpreis. Große Teile der deutschen Medienlandschaft müssten sich nun eigentlich in Grund und Boden schämen, weil sie „Correctiv“ auf den Propagandaleim gegangen sind und zur Polarisierung beigetragen haben.
Das Urteil
Die Aussage des Correctiv-Berichts aus 2024 stufte das Landgericht Berlin II im März 2026 als rechtswidrig ein, die Urteilsbegründung liegt nun vor. Gegen „Correctiv“ geklagt hatte die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy. Das Urteil vom 17. März (AZ 27 O 379/25) ist noch nicht rechtskräftig, „Correctiv“ will in Berufung gehen.
Links:
* Kanzlei Höcker (Anwälte von Gerrit Huy) am 14. April 2026:
* Legal Tribune online am 14. April 2026:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/so-begruendet-das-lg-berlin-ii-die-correctiv-niederlage
* Die Welt am 15. April 2026:
* dwarsloper.de am 13. Januar 2025:
https://www.dwarsloper.de/correctiv-und-das-geheimtreffen-in-potsdam-ausser-hetze-nichts-geblieben/