Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hatte behauptet, Correctiv habe eine Geheimkonferenz in Potsdam aufgedeckt, auf der Pläne „zur Ausweisung deutscher Staatsbürger und der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft“ diskutiert worden seien, was in vielen Medien zur „Deportation“ umgeschrieben wurde. Das Hanseatische Oberlandesgericht (Az. 7 W 78/24) untersagte dem NDR bereits im Juli 2024 diese Aussage („prozessual unwahre Tatsachenbehauptungen“).
Geklagt hatte der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau (CDU), der an dem privaten Potsdamer Treffen von Politikern und Privatpersonen des konservativen Spektrums teilgenommen hatte. Die Medien machten aus dem Correctiv-Lauschangriff des Treffens im Januar 2024 in propadandhafter Manier eine „Wannseekonferenz 2.0“. Die fehlerhafte und reißerische Berichterstattung führte zu Massenprotesten „gegen rechts“ bis in die kleinsten Kleinkleckersorte. Das Dreiste ist, dass sich der NDR nicht an den Gerichtsbeschluss vom Juli 2024 hielt und weiterhin von „Ausweisungsplänen“ berichtete. Vosgerau beantragte daraufhin ein Ordnungsgeld gegen den NDR. Dem Antrag wurde im Oktober 2024 vom Landgericht Hamburg stattgegeben. Das Gericht legte dem Sender eine milde Strafzahlung in Höhe von 1.800 Euro auf, für die der Gebührenzahler aufkommen wird.