Derzeit zerlegt sich die AfD selbst, die Konservativen auf Europaebene rücken von ihr ab. Wie kann man auch so dämlich sein wie der EU-Parlamentskandidat Maximilian Krah, der die Gräueltaten der SS-Offiziere im In- und Ausland relativierte. Zwar verhängte die AfD nun ein Auftrittsverbot gegen Krah, der seinen Rückzug aus dem Europawahlkampf und aus dem Bundesvorstand ankündigte, aber dennoch Spitzenkandidat für die AfD bleibt. Das verstehe wer will.
Derweil geht die Dämonisierung der AfD in Deutschland ungebremst weiter. Zu einer strafbewehrten öffentlichen Äußerung ließ sich der Pfarrer und Präsident der Diakonie Rüdiger Schuch hinreißen. Sein Diktum: Wer die AfD aus Überzeugung wähle, könne nicht in der Diakonie arbeiten. Wer sich für die AfD einsetzt, müsse gehen.
Das ist eine eindeutige Nötigung:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 108 Wählernötigung
(1) Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Mißbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Mal abwarten, wie er aus der Nummer wieder rauskommt.
Die Gewerkschaft Ver.di legte diesen Antrag zur Bundesjugendkonferenz im Mai 2024 vor :
Antrag F010: Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft in ver.di und in der Alternative für Deutschland (AfD) sowie ihr nahestehender und untergeordneter Organisationen und Vereinigungen
Und hier: Verdi sieht Unvereinbarkeit mit AfD-Positionen
Die Ärzte-Organisation „Marburger Bund“ hält eine Mitgliedschaft in der AfD für unvereinbar mit einer Tätigkeit in ihrem Verband.
Der Naturschutzverband NABU schließlich, der laut Bundessatzung zwar „überparteilich und überkonfessionell“ ist und sich „zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt“ (wer hätte das gedacht!) , grenzt sich ebenfalls von der AfD ab und beruft sich dabei auf den Bundesverfassungsschutz: „Die AfD vertritt offen ein autoritäres Gesellschaftsmodell und besetzt zahlreiche antidemokratische Positionen. Sie verfolgt verfassungsfeindliche Bestrebungen und vertritt Werte, die denen des NABU widersprechen. Bei ihren Wähler*innen sieht das etwas anders aus. Gründe für eine Entscheidung für die Partei reichen von Protestwahl bis hin zu einer extremen Gesinnung.“
Wo genau der NABU das „autoritäres Gesellschaftsmodell“ und die „antidemokratischen Positionen“ der AfD verortet , wird nicht genannt. Das Parteiprogramm gibt das nicht her, es liest sich wie das vormerkelsche Programm der CDU vor 20 Jahren. Eine „Verfassungsfeindlichkeit“ stellt zudem das Bundesverfassungsgericht fest. Der NABU sollte bei seiner Kernaufgabe Naturschutz bleiben, die er wegen der nur sehr verhaltenen Kritik am Naturschutzabbau durch die Ampel-Regierung noch nicht mal richtig ausfüllt und der Verband auch am Tropf der Bundesregierung hängt. Der Bundesverfassungsschutz, auf den sich der NABU beruft, sammelt seine Erkenntnisse über die AfD, man lese und staune, überwiegend aus den Medien, die ja nun mehrheitlich ständig an der Dämonisierung der Partei feilen.
Das Kesseltreiben gegen die AfD nahm erst richtig Fahrt auf, nachdem die Recherchegruppe „Correctiv“, auch aus Steuergeldern finanziert, das private Treffen von Konservativen und AfD-Mitgliedern im November 2023 in Potsdam mit Stasi-Methoden ausspähte und die dort geäußerte Kritik an der illegalen Massenimmigration wahrheitswidrig zu einem „Geheimplan gegen Deutschland“ zu Deportations-Fantasien wie zur Potsdamer Wannseekonferenz der Nazis 1942 umgeschrieben und so kampgagnenartig im Januar 2024 verbreitet wurde. Die Einstweilige Verfügung des Staatsrechlers Vosgerau gegen „Correctiv“ wurde vom Landgericht Hamburg weitgehend zurückgewiesen, Eidesstatliche Erklärungen fanden vor dem Gericht keine Beachtung. Die „Qualitäts“-Medien jubelten. Politisch inszenierte Demos gegen „rechts“ oder „Rechtsextremismus“ schossen plötzlich wie Pilze aus dem Boden.
Die Europawahl im Juni und die Ergebnisse der Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen im September 2024 werden zeigen, ob die Propagandaschlachten gegen die AfD erfolgreich waren. Dort liegt die Partei nach Umfragen bei ca. 30 Prozent der Stimmen.