Polizeipräsident Kühme aus Oldenburg- unter Genossen: Ruhestand statt Disziplinarverfahren?

Von Ralf Roletschek – Eigenes Werk, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=30559586

Update 29. April 2024:

Am 24. April 2024 berichtet die Nordwest Zeitung aus Oldenburg:

„Ministerium weist Beschwerden über Kühme ab
PRÜFUNG – Dienstrechtliche Prüfung gegen früheren Oldenburger Polizeipräsidenten abgeschlossen…Für seine Äußerungen über die rechtspopulistische AfD wird der frühere Oldenburger Polizeipräsident Johann Kühme nicht dienstrechtlich belangt. Das bestätigte eine Sprecherin des Innenministeriums in Hannover auf Anfrage dieser Redaktion. Eine Prüfung habe ergeben, dass „kein Anlass für ein dienstrechtliches Tätigwerden vorliegt“, sagte Ministeriumssprecherin Svenja Mischel. Eine Begründung lieferte sie nicht. […]“

Genossen unter sich, oder schon Bananenrepublik? Wer hätte das gedacht!

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Laut Staatsrechtler Prof. Boehme-Neß verstieß ein Polizeipräsident und SPD-Mitglied gegen das Neutralitätsgebot für Beamte. Das SPD-geführte Innenministerium verteidigte ihn. Statt eines Disziplinarverfahrens wartet jetzt der vorzeitige Ruhestand auf ihn. Haben wir es mit SPD-Kumpanei statt Rechtsstaatlichkeit zu tun? 

Nun will er vorzeitig in den Ruhestand gehen: Der Oldenburger Polizeipräsident Johann Kühme (SPD) machte vor wenigen Wochen im Nordwesten Schlagzeilen, als er als Beamter u.a. dies der AfD in der Nordwest Zeitung (NWZ) vorwarf: „Die AfD verdreht Wahrheiten und verbreitet Lügen – einzig und allein mit dem Ziel, Unsicherheiten und Ängste in der Bevölkerung zu schüren, um so den Nährboden für ihre populistischen Parolen zu schaffen. Die AfD manipuliert das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen. Und damit stellt sie sich gegen die Arbeit der Polizei.“ Kühme weiter: Die AfD verbreite Angst, produziere Intoleranz, erzeuge ein gesellschaftliches Klima, in dem der politische Diskurs immer häufiger mit Hass und Hetze geführt werde. Später solidarisierten sich die Gewerkschaft der Polizei und weitere Polizeipräsidenten laut NDR mit den Aussagen Kühmes: „Gegenwind für AfD: Polizeiführung stellt sich hinter Johann Kühme“. Es folgten Solidaritätserklärungen von SPD-Mitgliedern des Oldenburger Stadtrats .

Die AfD kündigte „rechtliche Schritte“ und eine „Dienstaufsichtsbeschwerde“ gegen Kühme an und forderte seinen Rücktritt. Der Vorsitzende der niedersächsischen AfD-Landtagsfraktion, Stefan Marzischewski, nannte Kühmes öffentliche Äußerungen in der NWZ ein „ungeheuerlichen Maß an Verleumdung gegen eine demokratische Partei, hinter der Millionen Wähler stehen.“ Das Niedersächsisches Innenministerium wurde daraufhin aktiv und wolle  Kühmes Äußerungen „prüfen“; seine Dienstvorgesetzte, die Niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hingegen stellte sich im Norddeutschen Rundfunk bereits hinter Kühmes Äußerungen: „Es ist  Aufgabe der Polizei und erst recht der Führungskräfte, sich für eine wehrhafte Demokratie einzusetzen und völlig in Ordnung, wenn Führungskräfte der Polizei öffentlich reagieren, wenn die Arbeit der Ermittlungsbehörden bewusst in einen falschen Kontext gestellt werden würde.“

Ganz anders sieht das der Staatsrechtler Professor Dr. Dr. Volker Boeh­me-Neßler der Universität Oldenburg. In der in Oldenburg erscheinenden Nordwest Zeitung äußerte er, dass  Kühme den Bogen mit seinen Aussagen verfassungs- und beamtenrechtlich überspannt und das Mäßigungs- und Neutralitätsgebot „eklatant“ verletzt habe, Kühmes zugespitzten Aussagen seien sehr problematisch, da sie vom herausgehobenen Posten eines Polizeipräsidenten stammten, der das Bild der  Polizei in der Öffentlichkeit besonders stark präge. Der Verstoß gegen das Neutralitätsgebot sei „schwerwiegend“ und  erschüttere das Vertrauen der Bevölkerung in die parteipolitische Neutralität der Polizei. Prof. Boeh­me-Neßler beruft sich auf den Paragrafen 33 des Beamtenstatusgesetzes, das in Absatz 2 sagt: „Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.“

Nun stellt sich die Frage, was und wie beim eindeutigen Verstoß Kühmes gegen das Mäßigungsgebot vom Innenministerium disziplinarrechtlich „geprüft“ werden soll, wenn sich schon die Innenministerin Behrens hinter Polizeipräsident Kühme stellt. Das riecht nach SPD-Kumpanei und nicht nach eigentlich gebotener disziplinarrechtlicher Würdigung.

Nun also will Polizeipräsident Johann Kühme einen Antrag auf „vorzeitige Entlassung“ stellen, berichtet die NWZ am 30. September 2023. Kühmes Dienstzeit endet regulär erst im März 2024. Sein Antrag, so Kühme in der Presse, habe jedoch nichts mit seinen Äußerungen über die AfD zu tun und auch nichts mit Unregelmäßigkeiten bei Zahlungen innerhalb der Polizeibehörde. Was diese „Unregelmäßigkeiten“ konkret beinhalten erfuhr die Leserschaft zunächst nicht – und auch nicht, ob Kühmes Dienstvorgesetzte Ministerin Behrens mit Kühmes vorzeitigem Ruhestand ein eigentlich gebotenes Disziplinarverfahren umgehen und verhindern und so Druck aus dem Kessel nehmen will. Ein Disziplinarverfahren gegen Kühme würde zu unangenehmen öffentlichen Reaktionen gegen ihn führen, und möglicherweise auch gegen die SPD-Innenministerin selbst, die sich erklärtermaßen schon hinter Kühmes Verbalattacken gegen die AfD gestellt hat. Eine zeitgeistig motivierte politische Narrenfreiheit ohne Konsequenzen für einen parteipolitisch vernetzten Polizeipräsidenten wäre fatal für die Rechtsstaatlichkeit. Inzwischen wurde nach noch unbestätigten Meldungen bekannt, wer Kühmes Nachfolger im Amt werden soll: Polizeivizepräsident Andreas Sagehorn (57).

Jetzt gibt es auch Aussagen zu den „Unregelmäßigkeiten bei Zahlungen innerhalb der Polizeibehörde“: Laut Nordwest Zeitung in Oldenburg geht es um zu Unrecht gezahltes Geld bei einem Dienstunfall (Versorgungsausgleichszahlungen) und versäumte Fristen. Im Titel der Seite hinter der NWZ-Bezahlschranke steht: „Hat der Polizeipräsident eine schwarze Kasse auf dem Schreibtisch?

Dieser Artikel erschien ohne aktuelle Ergänzungen zuerst am 07. Oktober bei der „Achse des Guten“

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