Corona-Impfungen: politische Anweisungen statt fachlicher Einschätzungen – Protokolle freigeklagt / Impfgeschädigten droht Verjährung

Die ungerechtfertigten Zwangsmaßnahmen gegen die Bevölkerung in der Corona-“Pandemie“ kommen nach und nach ans Licht, nicht durch transparente Aufarbeitung in den politischen Gremien, sondern durch Klagen gegen die Mitverantwortlichen:

Aus dem Multipolar-Magazin vom 18. März 2024:
„Es soll hochskaliert werden“:

Multipolar hat die bislang geheim gehaltenen Protokolle des Corona-Krisenstabs des Robert Koch-Instituts (RKI) freigeklagt. Daraus wird klar: Die im März 2020 verkündete Verschärfung der Risikobewertung von „mäßig“ auf „hoch“ – Grundlage sämtlicher Lockdown-Maßnahmen und Gerichtsurteile dazu – gründete, anders als bislang behauptet, nicht auf einer fachlichen Einschätzung des RKI, sondern auf der politischen Anweisung eines externen Akteurs – dessen Name in den Protokollen geschwärzt ist.
[…]
https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-1

Frage: Wer ist die Person, deren Name geschwärzt wurde, und warum?

„Hass und Hetze“ der vermeintlich moralisch Überlegenen

Kritiker der staatlichen Maßnahmen wurden als „Covidioten“, „Schwurbler“ oder „Verschwörungstheoretiker“ verächtlicht gemacht, über  Massendemonstrationen gegen die in Erwägung gezogene gesetzliche Impfpflicht wurde von den Mainstreammedien falsch oder gar nicht berichtet, die Polizei knüppelte Demonstranten nieder. Maßnahmenkritiker wurden sanktioniert, verloren nicht selten ihre berufliche Existenz, wie z.B. der warnende Beamte aus dem Bundesinnenministerium, Stephan Kohn, der entlassen wurde. Die Krankenkasse BKK ProVita entließ ihr Vorstandsmitglied Andreas Schöfbeck, der auf die Nebenwirkungen nach einer Corona-Impfung aufmerksam machte, die deutlich höher als die offiziell gemeldeten waren. Den Mikrobiologen Professor Dr. Sucharit Bhakdi, der durch die Warnungen vor den Impfungen bekannt wurde, traf es besonders hart: Er wurde von den Medien gehetzt, niedergemacht, ihm der Entzug seines Professorentitels angedroht. Für seine missverständlichen Äußerungen (er ist kein deutscher Muttersprachler) wegen angeblicher Volksverhetzung und Holocaustleugnung wurde er angeklagt – und schließlich freigesprochen.

Firmen, Vereine, Politiker, A-, B- und C-Prommies stimmten in den Chor der Hetzer gegen Impfkritiker ein (Nachtrag 04.04.2024: hier). Die Mitläufer suhlten sich in den sog. „Sozialen Medien“ in vermeintlich moralisch überlegener Selbstzufriedenheit.

Und es fehlt immer noch die Aufarbeitung der durch die oft wirkungslosen „Impfungen“ hervorgerufenen Nebenwirkungen: Schwindel, Sehstörungen, Lähmungen über Herzbeschwerden bis zu „plötzlich und unerwartet“. Geimpfte erkrankten wiederholt an Covid-19, das wurde dann schöngeredet mit: „Dadurch wurde aber der Verlauf abgemildert“ – Woher wusste man das?

Bei der Bundeswehr besteht nach wie vor die Impfpflicht gegen Covid-19, die mit der „Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Soldatinnen und Soldaten“ begründet wird.

Verjährung: Impfschäden melden

Betroffene sollten schnell handeln und ihre erlittenen Impfschäden umgehend melden. Mit dem Ablauf des Jahres 2024 sind die Ansprüche verjährt. Einen Impfschaden kann man über den Hausarzt (wenn er denn kooperiert) beim Paul-Ehrlich-Institut oder hier online melden: https://nebenwirkungen.bund.de/SiteGlobals/Forms/nebenwirkungen/covid-19-impfstoff/01-person/person-node.html

Ärzte haftbar

Impfärzte, die ihre Patienten nicht ausreichend über die Risiken und möglichen gesundheitlichen Folgen vor der Impfung aufgeklärt hatten, laufen auf dünnem Eis und können noch bis zu 30 Jahre nach der Impfung haftbar gemacht werden, wie das Online-Portal „Tichys Einblick“ schreibt (auf der Startseite ganz unten auf „Ich unterstütze bereits“ klicken, dann geht es kostenlos weiter):

Corona-Aufarbeitung
Der Tanz der Impfärzte auf dem Haftungsvulkan
Von Gastautor
Mi, 20. März 2024

Impfende Ärzte sollten vor der sorglosen Verabreichung eines gentechnologischen Hochrisiko-Impfstoffs durch ein Behördenschreiben in Mecklenburg-Vorpommern gewarnt sein. Ihre Haftung für Folgeschäden könnte nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) 30 Jahre andauern. […] https://www.tichyseinblick.de/meinungen/impfaerzte-haftung/

Rechtsberatung

Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Rogert&Ulbrich berät Impfgeschädigte kostenlos und prüft Ansprüche auf Entschädigung: https://ru.law/schadensersatz-bei-impfschaeden/

Ergänzt und bearbeitet am 04. April 2024

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