„Compact: Fragwürdiges Verbot“

Symbolfoto: Maja Dumat – Flickr: Maulkorb „Lassie“ von Sofahund, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=33085191

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat zugelangt: Sie verbot das rechtsgerichtete Magazin „Compact“. Ob das ohne vorheriges Gerichtsurteil zulässig war, wird sich zeigen. Das gab es schon einmal schon mal mit der Spiegel-Affäre, als 1962 ein gewisser Verteidigungsminister Franz-Joseph Strauß (CSU) die Räume der Spiegel-Redaktion in Hamburg durchsuchen und Redakteure wegen angeblichen „Geheimnisverrats“ festnehmen ließ und das Blatt für vier Wochen am weiteren Erscheinen hinderte, was dann eine Regierungskrise auslöste.

Von vielen Medien des Mainstreams wurde der aktuelle Exekutiv-Coup von Faeser gegen „Compact“ bejubelt, aber nicht von allen. Der Staatsrechtler Rupert Scholz nannte Faesers Vorgehen „verfassungswidrig“, Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) warnte, dass der Schuss von Faeser vor Gericht nach hinten losgehen könnte, dann müsse sie zurücktreten. Bemerkenswert auch die Reaktion der auf dem linken Spektrum angesiedelten „Nachdenkseiten“, die Faesers Aktion ebenfalls kritisierte: “´Compact´: Fragwürdiges Verbot“.

Ebenfalls äußerte sich der Medienanwalt Steinhöfel zu Faesers Vorgehen auf YouTube: #Compact -Verbot: Verfassungswidrig! Presseexperte Joachim Steinhöfel im Interview mit Roland Tichy

Nachtrag 18. Juli 2024: Der Blogger Alexander Wallasch hat die 80-seitige Verfügung gegen Compact hier kommentiert und veröffentlicht.

Man muss „Compact“ oder den von ganz links nach ganz rechts gewendeten Herausgeber Jürgen Elsässer nicht mögen oder lesen, nur gilt immer noch dies:

Artikel 5, Grundgesetz: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“

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