„Remigration“ oder „Rückführung“: „Rückführungsverbesserungsgesetz“ beschlossen

Foto: Wikipedia (gemeinfrei)

Nun wird auch die Bundesregierung aktiv in Sachen „Remigration“, Pardon: „Rückführung“ von abgelehnten Asylbewerbern oder illegal nach Deutschland gelangten Einwanderern, die Ausweisungen und Abschiebungen sollen erleichtert werden.

Hier geht es zur Sache:

19. Jan. 2024:

„Deutscher Bundestag

 Mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, FDP und – mit einzelnen Ausnahmen – Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Januar 2024, das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz (20/9463, 20/9642) beschlossen, dessen Kern erweiterte Durchsuchungsmöglichkeiten und eine Ausdehnung des Ausreisegewahrsams sind. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD stimmten gegen das zuvor im Innenausschuss noch in Teilen geändert Gesetz (20/10090). […]“  mehr hier:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-rueckfuehrung-986284

Gegen das Gesetz stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und AfD, denen das Gesetz nicht weit genug geht (wo war die Brandmauer?).

Auszüge aus dem Gesetz im Wortlaut:

Die Fortdauer und die Anordnung von Abschiebungshaft soll künftig unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen möglich sein, auch bei Folgeanträgen. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote werden laut Gesetz als eigenständiger Haftgrund außerhalb der Fluchtgefahr im Rahmen der Sicherungshaft geregelt; zudem ist ein behördliches Beschwerderecht für den Fall der Ablehnung des Abschiebungshaftantrags vorgesehen. Beim Ausreisegewahrsam sieht das Gesetz vor, dessen Höchstdauer von derzeit zehn auf 28 Tage zu verlängern, um effektiver als bisher ein Untertauchen des Abzuschiebenden zu verhindern. Reduziert werden sollen die Fälle, in denen Staatsanwaltschaften bei Abschiebungen aus der Haft zu beteiligen sind. Auch sollen Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden müssen, sofern nicht Familien mit Kindern unter zwölf Jahren betroffen sind.“

Da fragt man sich doch, warum die Sprachpolizisten zeitgleich das Wort „Remigration“ zum „Unwort des Jahres 2023“ erklärt hatten, welch ein Zufall.

Die Begründung der Jury: Das Wort sei ein „rechter Kampfbegriff“ und eine „beschönigende Tarnvokabel“. Nur: Was ist der Unterschied zwischen Abschiebung, Ausweisung in das Herkunftsland und Remigration?

Die Blockwarte der deutschen Sprache setzen sich aus 6 Juroren der „Sprachkritischen Aktion Unwort des Jahres“ zusammen. Die Jury bezeichnet sich selbst als Initiative mit dem Namen „Unwort-Aktion“.

Bemerkenswert ist, dass das „Unwort“ zeitgleich mit der Correctiv-Ausspähaktion gegen das private Treffen von Migrationskritikern aus dem rechten Lager am Lehnitzsee bei Potsdam den Weg in die Medien fand, eine konzertierte Aktion zur Schaffung einer Pogromstimmung gegen die AfD, hysterisch von den Medien aufgegriffen? Man muss die AfD nicht mögen, aber die Correctiv-Methoden erinnern stark an die „Horch-und-Guck“-Aktionen der DDR-Staatssicherheit zur Zersetzung des politischen Gegners. Ob die heimlichen und auch staatlich finanzierten Ausspäher, unterstützt von weiten Teilen der Presse, Erfolg damit hatten, werden demnächst die Ergebnisse der Landtagswahlen in Sachsen zeigen.

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