Im Februar 2022 beschloss die Ampel-Koalition, die nicht in Anspruch genommenen 60 Milliarden Euro Kreditermächtigungen der Coronapolitik aus dem zweiten Nachtragshaushaltsgesetz aus 2021 in den Klima- und Transformationsfonds zu verschieben. Dem setzte des Bundesverfassungsgericht am 15. Nov. 2023 ein P vor: nichtig und verboten, unvereinbar mit dem Grundgesetz! Erfolgreich geklagt hatte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag.
Das Urteil erging einstimmig. Mit dem Transformationsfonds der Bundesregierung sollen sog. „Klimaziele“ durch die Energiewende einschließlich der energieeffizienten Gebäudesanierungen (Stichworte Dämmung und Wärmepumpe) mit dem vorgeblich zu erwartenden Einfluss auf das Wetter und in der Langzeitfolge auf das Klima erreicht werden – eigentlich schildbürgerreif, aber politisch- ideologisches Programm.
Aus dem Klimafonds sollte auch ein sog. „ Klimageld“ für alle Bundesbürger finanziert werden, um die zusätzlichen finanziellen Belastungen durch die steigende CO2-Bepreisung (sprich zusätzliche Steuern) abzumildern. Nur: Auch die CO2-Steuer wird keinen messbaren Einfluss auf das Wetter und das Klima haben; das Klima (auch in den unterschiedlichen Klimaregionen Deutschlands) wird sich unbeeinflusst von staatlichen Steuererhebungen weiter ändern oder „wandeln“.
Der Anteil von CO2 an der Atemluft liegt bei ca. 0,04 Prozent, davon werden weltweit ca. 5 Prozent (nach Edwin Berry, PhD, US-Atmosphärenphysiker, „CO₂ ist der teuerste Betrug der Geschichte“) von Menschen erzeugt, von diesen 5 Prozent erzeugt Deutschland ca. 1,8 Prozent. Gemessen am Anteil des menschlichen CO2-Anteils ergibt das 0,09 Prozent, die Deutschland zum menschengemachten CO2-Eintrag beiträgt. Dieser statistisch kaum nachweisbare Anteil verhält sich umgekehrt proportional zum Klimahype oder gar Klimawahn in Deutschland, der uns täglich aus den Medien ins Hirn geblasen wird – und mehrheitlich angsterzeugend verfängt.
Nun ist, wie der Volksmund sagt, „die Kacke am Dampfen“: Aufgrund des Karlsruher Urteils hat das Bundesfinanzministerium die bereits verhängte Haushaltssperre für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) auf fast den gesamten Bundeshaushalt ausgeweitet, auch auf den 200 Milliarden Euro schweren Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), den Kanzler-„Doppel-Wumms“, der als „Sondervermögen“ eigentlich nur eine enorme Schuldenaufnahme ist und die hohen Gas- und Strompreise nach dem Russlandembargo und der Nordstream-Pipeline-Sprengung abfedern sollte. Lediglich die derzeit laufenden Ausgaben für 2023 sind nicht davon betroffen, die nicht in Anspruch genommenen Mittel aber schon, so das von Christian Lindner (FDP) geleitete Wirtschaftsministerium. Die Worte Rücktritte und Neuwahlen stehen im Raum, aber bisher nur da.
(Dieser Beitrag erschien ausführlicher zuerst am 21. Nov. 2023 bei www.wattenrat.de)