Windpark Utgast: Bericht im „Anzeiger für Harlingerland“ mit Lücken

Halbierter Mäusebussard im Windpark Utgast, Foto (C): Manfred Knake

Über das Repowering im Windpark Utgast wurde sowohl auf der WebSeite des Wattenrates Ostfriesland als auch hier im Holtgast-Blog ausführlich berichtet. Die Lokalpresse ignorierte diese Entwicklung bisher. So muss z.B. vor (!) der Genehmigung neuer Anlagen eine umfassende Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) mit den Auswirkungen auf das angrenzenden Vogelschutzgebiet stattfinden; der Erhaltungszustand darf sich nicht verschlechtern. Das schreibt das Bundesnaturschutzgesetz so vor. Die Untersuchungen im Auftrag der Investoren werden von einem Planungsbüro durchgeführt. Diese FFH-VP liegt in einem Umweltbericht des Büros Thalen-Consult in Neuenburg seit 2009 vor. Ob diese FFH-VP den tatsächlichen fachlichen Anforderungen entspricht, ist eine ganz andere Frage und kann durchaus bezweifelt werden.

Fachaufsichtsbeschwerde

Jedenfalls legte ich im Februar 2015 beim sehr windkraftfreundlichen Niedersächsischen Umweltminister eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Bau von 100 Meter hohen und neuen Windkraftanlagen nur wenige hundert Meter vom Vogelschutzgebiet ein. WP-Utgast_Repowering_Fachaufsichtsbeschwerde_08Feb2015

Das Umweltministerium mauert

Diese wurde nach neun Monaten Bearbeitungszeit (!) im Dezember 2015 mit einem Fünfzeiler von einem Sachbearbeiter des Ministeriums zurückgewiesen: „…sehe ich keine Möglichkeit in der Angegelgenheit fachaufsichtlich tätig zu werden“. Daraufhin berief ich mich auf das Umweltinformationsgesetz und forderte eventuell vorliegende fachliche Stellungnahmen zu meiner Fachaufsichtsbeschwerde beim Ministerium an, die es auch tatsächlich gab. Im März 2016 erhielt ich so die sehr kritische Stellungnahme zum Repowering in Utgast aus dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz vom Ministerium zugeschickt. Die hatte es in sich!

Lokalzeitung berichtet nach drei Monaten, aber verkürzt

Und seit März 2016 versuchte ich, eine Pressemitteilung zu meiner detaillierten Fachaufsichtsbeschwerde beim Niedersächsischen Umweltminister in der Lokalpresse unterzubringen. Alle Unterlagen dazu liegen der Redaktion seit März 2016 vor.

Totfund Fledermaus im Windpark Utgast, Foto (C): Manfred Knake

Nach einem Vierteljahr, am 24. Juni 2016, wurde, nach mehreren Nachfragen von mir, schließlich im Anzeiger für Harlingerland berichtet, ausführlich, aber dennoch in der Sache verkürzt (s.u.): Am Anfang werden Auszüge meiner Einwendungen und kurze Auszüge aus der fachlichen Stellungnahme des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz in Hannover (NLWKN) übernommen. Anschließend äußert sich der Landkreis Wittmund sehr ausführlich und teilweise falsch in der Zeitung:  „Fehlenden Erhebungen“ bei Fledermäusen werden vom Landkreis immerhin eingeräumt. Die (unzureichende) sog. FFH-Verträglichkeitsprüfung im Umweltbericht der Thalen Consult in Neuenburg von 2011, S. 26, wörtlich dazu: „Angaben zu Fledermäusen liegen nicht vor. Eigene Kartierungen wurden nicht durchgeführt.“ Thalen Consult verneinte im Weiteren sogar negative Auswirkungen der Windkraftanlagen auf das angrenzende Vogelschutzgebiet. Fledermaus- und andere Artenerfassungen sind aber vor (!) der Betriebsgenehmigung neuer WEA vorzulegen, nicht hinterher. Thalen Consult hatte beim gerichtlich bestätigten „Schwarzbau“ der Umgehungsstraße Bensersiel/Stadt Esens/LK Wittmund in der Nähe des Windparks Utgast völlig auf eine FFH-VP verzichtet. Auch hier hatte der Wattenrat bereits 2003 im Beteiligungsverfahren erfolglos auf die Rechtswidrigkeit der Planungen hingewiesen. Es gab einen Kläger, die Folgen sind bekannt.

So sieht das Vogelschutzgebiet im Bereich Bensersiel-Utgast aus: eine illegal gebaute Umgehungsstraße, ein riesiger Windpark direkt am Vogelschutzgebiet. Die ignorante kommunale Selbstverwaltung hat versagt. Foto (C): Manfred Knake

Wer kontrolliert Abschaltzeiten für Fledermäuse?

Der Landkreis behauptet nun gar in der Zeitung, dass einzelne Anlagen für Fledermäuse abgeschaltet werden können: Aufgrund der fehlenden Erhebungen kann nicht von einem unbedenklichen Betrieb ausgegangen werden. Da Fledermäuse nur in Nächten mit besonderen meteorologischen Bedingungen aktiv sind, wird seit 2016 auf der Grundlage des Windenergieerlasses ein Abschalten der Anlagen in Nächten mit Temperaturen ab 13 Grad und Windgeschwindigkeiten unter acht Metern pro Sekunde per Auflage festgesetzt.“

Das ist sicher zu begrüßen, aber wer kontrolliert das? Im Genehmigungsbescheid nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz schreibt der Landkreis Wittmund vom 09. Dez. 2015, S. 12, an die „Windmöhlen Utgast GmbH & Co.KG“: „Es erfolgt keine Abschaltung der WEA während der Monitoringphase, sofern nicht eine Tötung von Fledermäusen die zwischenzeitliche Abschaltung der jeweiligen WEA verlangt“. Aber wer will denn feststellen, welche WEA welche Fledermaus wann getötet hat, wenn diese kleinen Tiere im hohen Gras oder Mais überhaupt gefunden werden?

Nebeltöpfe lenken ab

Der Landkreis  lenkt zudem mit seinem Ausweichen auf Detailfragen des Monitoring nach dem Bau der Anlagen (!) vom Wesentlichen ab: der fragwürdigen FFH-Verträglichkeitsprüfung, die den Namen nicht verdient und die den zugrunde liegenden Bebauungsplan der Gemeinde Holtgast rechtlich angreifbar macht. Die Argumentation des Landkreises kann man auch einen „Nebeltopf“ nennen,  der die Leserschaft über den tatsächlichen Sachverhalt der mängelbehafteten und fehlenden Untersuchungen in der Verträglichlichkeitsprüfung im Unklaren lässt. Nur gibt es bisher in Utgast, anders als bei der Umgehungsstraße Bensersiel, noch keinen Kläger.

Fachbehörde übt Kritik an der Genehmigungspraxis

Der vom Niedersächsischen Umweltministerium hinzugezogene bundesweit anerkannte Fachmann der Fachbehörde NLWKN kommt in seinem Schreiben an das Ministerium direkt zur Sache. Er bewertet u.a. die FFH-Prüfung von Thalen Consult für Utgast so: „Dass die Maßstäbe, welche die Rechtsprechung an eine Bewertung der FFH-Verträglichkeit anlegt, beachtet wurden, ist nicht erkennbar. Die Bewertung des Landkreises, die Verträglichkeit mit V 63 [Anmerkung: das angrenzende Vogelschutzgebiet] sei ´umfassend geprüft´ worden, teile ich insofern nicht. Problematisch könnte auch sein, dass sich die Prüfung der Verträglichkeit nur auf die wertbestimmenden Vogelarten bezieht.“ Das vollständige Schreiben ist hier als .pdf-Datei einsehbar: NLWKN_Wind_Utgast

Lückenpresse

Diese nicht unwichtigen Sätze (und weitere) fehlen leider in der Berichterstattung des Anzeigers für Harlingerland, und das bemängele ich ausdrücklich, weil so ein schiefes Bild von meiner Fachaufsichtsbeschwerde und der naturschutzfachlichen Bewertung in der Zeitung für die Öffentlichkeit vermittelt wird! Über meine Einwände und die des NLWKN-Fachmannes wird nur kurz berichtet, dafür wird dem Landkreis eine wesentliche umfänglichere Stellungnahme zugebilligt. Das ist weder fair noch korrekt. Ich halte diese lückige Berichterstattung für sehr landkreisnah, um es höflich auszudrücken.

Repowering im Windpark Utgast: Aufbau einer Enercon E-70, Foto (C): Manfred Knake

Und das sagt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) auf seiner WebSeite:

Mit Einführung der FFH -Richtlinie im Jahr 1992 unterliegen alle gemeldeten Vogelschutzgebiete dem Schutzregime von Natura 2000 (Art. 7  FFH -Richtlinie) und damit dem Verschlechterungsverbot (Art. 6 (2)  FFH -Richtlinie) sowie der FFH -Verträglichkeitsprüfung. Für die Anwendung des FFH -Regimes auf Vogelschutzgebiete ist die erfolgte nationale Ausweisung (in Deutschland durch die Bundesländer) Voraussetzung.

Es ist nicht davon auszugehen, dass 100 Meter hohe Windkraftanlagen mit einem Rotordurchmesser von 70 Metern und nur ca. 300 Meter von einem Europäischen Vogelschutzgebiet entfernt mit ihrem Scheucheffekt und dem Tötungsrisiko für Fledermäuse und Vögel „verträglich“ und ohne abträgliche Auswirkungen auf das Schutzgebiet sein können! Die fachlichen Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Staatlichen Vogelschutzwarten („Helgoländer Papier“) und des Niedersächsischen Landkreistages („Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie“) gehen von 1200 Metern Abstand zu Vogelschutzgebieten aus. Die Abstände wurde von einigen Gerichten schon betsätigt.

Der Bürgermeister als „Redakteur“ und Mitunterzeichner des Windpark-Deals

Noch eine Anmerkung am Rande: Das Bild des Windparks Utgast (ein Ausschnitt) in der Berichterstattung wurde vom Anzeiger-Mitarbeiter Gerhard Frerichs fotografiert. Diesen nannte ich in einem Rundbrief zur Anzeiger-Berichterstattung „Redakteur“ des Anzeigers. Der Redaktionsleiter der Zeitung, Klaus-Dieter Heimann, legte in einer anschließenden Mail Wert auf die Feststellung, dass Frerichs keinesfalls „Redakteur“ der Zeitung sei, sondern „vielmehr gelegentlich als freier Mitarbeiter für die Redaktion arbeite“. Frerichs war 1994 stellv. Bürgermeister der Gemeinde Holtgast und wesentlich an der Entstehung des Windparks Utgast beteiligt. Er ist Mitunterzeichner der 1994 unterzeichneten Vereinbarung mit der Windanlagen-Herstellerfirma Tacke, die für den Fall der „behördlichen Genehmigung“ des Windparks Utgast 500.000 DEM für die Gemeindekasse anbietet. Vereinbarung_Tacke_Gemeinde_Holtgast_WKA_1994

„Schenkung“ statt Strafverfolgung

Nach meiner Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Aurich wurde dieses anrüchige „Geschäft“ mit Unterstützung des damaligen Oberkreisdirektors des LK Wittmund und der Bezirksregierung Weser-Ems in eine legale „Schenkung“ umgewandelt. Gerhard Frerichs ist immer noch Ratsmitglied für die „Neue Liste für Holtgast“ und gibt auf der WebSeite der Gemeinde Holtgast seinen Beruf mit „Redakteur“ an.

Anzeiger für Harlingerland, Wittmund, S. 4, 24. Juni 2016

„Betreiberfreundliche Genehmigungspraxis“

REPOWERING Wattenrat: Landkreis agiert in Utgast „freischwebend“ –
Behörde sagt: Geltendes Recht ist die Grundlage

Im Windpark Utgast wird repowert. Der Wattenrat kritisiert in diesem Zusammenhang die Genehmigungspraxis des Landkreises. BILD: GERHARD G. FRERICHS

Manfred Knake verweist auf fachliche Stellungnahme des NLWKN   

UTGAST/KDH – Zum Repowering in Utgast hat sich Manfred Knake vom
Wattenrat Ostfriesland geäußert. Dem Landkreis Wittmund wirft der
Wattenrat – ein nach eigenen Angaben „lockerer Zusammenschluss
verbandsunabhängiger Naturschützer“ – in einer Pressemitteilung vor,
dass dieser „freischwebend“ ohne die vorgeschriebene vorherige
Verträglichkeitsprüfung nach dem Bundesnaturschutzgesetz und ohne die
Artenerfassung von Vögeln und Fledermäusen neue Windkraftanlagen nur
etwa 300 Metern vom Vogelschutzgebiet entfernt genehmigt habe. Diese
Einschätzung, so Knake, werde durch eine fachliche Stellungnahme des
Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und
Naturschutz (NLWKN) gestützt. Bereits im April 2015 stellte diese
Behörde fest: „Soweit erkennbar, sind die zum Windpark Utgast
erfolgten bauleitplanerischen Entscheidungen sowie die Zulassungen von
Bau und Betrieb von Windenergieanlagen ohne eine fundierte
Sachverhaltsermittlung hinsichtlich der Belange des Vogel- und
Fledermausschutzes getroffen worden.“ Und weiter heißt es unter
anderem: „Gerade im Hinblick auf die Bewertung des Kollisionsrisikos
für Fledermäuse wäre es vergleichsweise leicht gewesen, an den
bestehenden Anlagen die entsprechenden Aufzeichnungen der
Fledermausaktivität zu veranlassen, um so die Belange des
Fledermausschutzes bei einem Repowering berücksichtigen zu können, die
zuvor keine Rolle gespielt haben.“          

„Empfehlungen ignoriert“

Dieser Stellungnahme liegt eine Fachaufsichtsbeschwerde des
Wattenrates gegen das Repowering am EU-Vogelschutzgebiet
„Ostfriesische Seemarschen Norden bis Esens“ zugrunde. Der Landkreis,
so Knake, ignoriert die Abstandsempfehlungen des Niedersächsischen
Landkreistages sowie der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen
Vogelschutzwarten, die von 1200 Metern Abständen zu
Vogelschutzgebieten ausgingen. Weiter merkt der Wattenrat an, dass der
Windenergieerlass des Landes Niedersachsen eine Beachtung des
Schutzstatus von Vogelschutzgebieten mit seinen EU-rechtlichen
Erhaltungszielen fordert. Das werde vom Landkreis Wittmund „sehr
betreiberfreundlich“ ignoriert.           

Der Landkreis erklärte auf Nachfrage unserer Zeitung, dass für das
Repowering-Vorhaben seit dem 30. November 2011 ein rechtskräftiger
Bebauungsplan besteht. Eine wichtige Festsetzung sei die maximale
Gesamthöhe der Anlagen von bis zu 100 Metern. Für den Bebauungsplan
sei ein Umweltbericht erarbeitet worden, in dem auch eine sogenannte
„FFH-Verträglichkeitsprüfung“ enthalten sei. Weiter teilt der
Landkreis mit: „Es wurden vogelkundliche Erhebungen der Staatlichen
Vogelschutzwarte herangezogen. Die Auswirkungen wurden auf der
Grundlage von aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen ermittelt.
Für die Gruppe der Fledermäuse sowie der Weihen wird ein Monitoring
vorausgesetzt. Es ist davon auszugehen, dass gerade für die Gruppe der
Fledermäuse innerhalb des Windparks Korridore beziehungsweise
Teilbereiche mit verschieden hoher Aktivität bestehen können, und eine
Bewertung daher für die jeweiligen Standorte der neuen Anlagen
individuell vorgenommen werden sollte.“ Das Vorhaben werde über
Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für einzelne
Anlagen oder kleine Anlagengruppen realisiert. Pro Anlage bestehe eine
Kompensationserfordernis von drei Hektar pro Anlage.  

„Monitoring verbindlich“

Zu den weiteren Auflagen schreibt der Landkreis: „Für die Gruppe der
Fledermäuse und für mögliche Weihenbruten ist ein Monitoring
verbindlich. Ein Monitoring der Fledermausvorkommen wird in den ersten
beiden Betriebsjahren der jeweiligen Anlagen gefordert. Aufgrund der
fehlenden Erhebungen kann nicht von einem unbedenklichen Betrieb
ausgegangen werden. Da Fledermäuse nur in Nächten mit besonderen
meteorologischen Bedingungen aktiv sind, wird seit 2016 auf der
Grundlage des Windenergieerlasses ein Abschalten der Anlagen in
Nächten mit Temperaturen ab 13 Grad und Windgeschwindigkeiten unter
acht Metern pro Sekunde per Auflage festgesetzt. Gleichzeitig erfolgt
mit einer speziellen technischen Ausrüstung und nach einem
vorgegebenen Programm eine Erfassung von Fledermausvorkommen im
Wirkbereich des Rotors der Anlagen. Das Abschaltszenario kann nach
Auswertung dieser Erhebungen an die Erfordernisse des Artenschutzes
angepasst werden.  

Vor 2016 wurde für die Anlagen des Repoweringvorhabens ein Monitoring
mit gleichzeitiger Auswertung gefordert, bei dem je nach Ergebnis
kurzfristig notwendige Betriebseinschränkungen angeordnet werden
konnten und sich Konflikte mit dem Artenschutz so vermeiden ließen.
Für den Schutz möglicher Weihenbruten wird ein jährliches Monitoring
innerhalb eines genau definierten Bereichs um jeden Anlagenstandort
herum ebenfalls durch eine Auflage in der Genehmigung festgesetzt.
Durch einen Wechsel von landwirtschaftlichen Kulturen kann es dazu
kommen, dass Flächen plötzlich als Brutstandort angenommen werden.
Daher ist ein jährliches Monitoring während der gesamten Zeit, in der
die jeweilige Anlage betrieben wird, erforderlich. Die Ergebnisse
aller Monitoringmaßnahmen werden der unteren Naturschutzbehörde beim
Landkreis vorgelegt. Diese entscheidet dann über die
Betriebseinschränkungen bei Windkraftanlagen, die für den Schutz von
Arten erforderlich sind.“         

Aufgrund der Kritik des Wattenrates, seitens der Behörde würden
Vorschriften „ausgeblendet“, merkt der Landkreis an, dass für jede
Anlage eine Genehmigung „auf Grundlage der aktuellen Rechtslage
erfolgt“. Und auch zu dem Wattenrat-Vorwurf, der Landkreis würde
Vorgaben „sehr betreiberfreundlich ignorieren“, äußert sich die
Verwaltung: Der Ausbau der Windenergie sei „politischer Wille“. Dafür
seien vom gesetzgeber die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen
worden. „Daher mag es, oberflächlich betrachtet, den Anschein haben,
dass die Landkreise ,betreiberfreundlich‘ agieren. Allerdings trifft
diese Vermutung in keiner Weise zu“, so der Landkreis in seiner
Stellungnahme Genehmigungen können und werden nur auf der Grundlage
des geltenden Rechtes erteilt.           

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