Gottes Segen für die Umgehungsstraße Bensersiel?

Hochwürden scherzte, die Antwort folgte auf dem Fuße:

Anzeiger für Harlingerland, S. 4, 04. Januar 2016

Sternsinger bringen Segen ins Rathaus

[…] Im Anschluss empfing Esens’ Bürgermeisterin Karin Emken die jungen Teilnehmer und ihre Betreuer im Rathaus, wo sie seitens der Kommune eine Grundlage in die Sammeldosen legte. „Wir bringen den Segen“, sang die Gruppe, der Emken für ihren engagierten Einsatz und die einfallsreiche Kostümierung dankte. „Ich bin beeindruckt.“ Pastor Terhorst erklärte eher scherzhaft, dass der Segen des Verwaltungsgebäudes auch zu einer Lösung im Erhalt der kommunalen Entlastungsstraße Bensersiel beitragen möge.

Anzeiger für Harlingerland, 07. Januar 2016

Leserbrief

Gottes Segen für den Erhalt der Straße?

Betrifft: „Sternsinger bringen Segen ins Rathaus“, Ausgabe vom 4. Januar

Fast wäre sie untergegangen, die Mitteilung im oben genannten Artikel: „Pastor Terhorst erklärte eher scherzhaft, dass der Segen des Verwaltungsgebäudes auch zu einer Lösung im Erhalt der kommunalen Entlastungsstraße beitragen möge.“ Gottes Segen für den „Erhalt der Entlastungsstraße“?! Nun, da vor gar nicht mal zwei Monaten dem geschädigten, beraubten Landeigentümer und widerrechtlich Enteigneten an dieser Stelle von einem Esenser Heimatforscher, Nabu-Genossen und Ex-Bauausschussvorsitzenden die teuflischen Attribute einer ostfriesischen Sagengestalt attestiert wurden, da tritt ein ausgewiesener Diener Gottes hinzu, der den Rechtsbruch und Unrechtszustand quasi zum Höheren Werk erklärt, dessen Erhalt der Segen zuteil werde.

Nun aber war im Aachener Aussendungsgottesdienst des Päpstlichen Kindermissionswerkes überhaupt keine Rede davon, dass der spiritus sanctus, ob Trost oder Erkenntnis, nun ausgerechnet in die Verantwortlichen der Umgehungsstraße Esens-Bensersiel fahren möge, und ob gerade die Esenser Kinder das Spezifikum eines solchen Segens hier erahnen, darf bezweifelt werden. Und hat man sonst in der 15 Jahre währenden Genesis der Umgehungsstraße je einen beflissenen Kirchenvertreter mahnend, bedenkenvoll oder gar mutig seine Stimme erheben gehört zugunsten eines Obrigkeitsopfers, eines betrogenen Zeitgenossen, eines beraubten Mitbürgers oder irgendeiner Rechts- oder Sozialregel in diesem Kontext? Hat man nicht.

Segnung der Taten, Verteufelung der Betroffenen – sollte ich die Anliegen der katholischen Soziallehre (der ich im Bistum Aachen rund 25 Jahre beigewohnt habe) tatsächlich so gründlich missverstanden haben? Oder war das alles schließlich gar nicht so gemeint („scherzhaft“) und ich möge meinen Einwand an den Humorbeauftragten im Bischöflichen Generalvikariat Osnabrück richten?

Jürgen Lohs

Moorweg

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