Umgehungsstraße Bensersiel/Stadt Esens zum Dritten: Das ist seit 2014 der dritte Anlauf für ein Neuabgrenzungsverfahren des Landkreises Wittmund, um die illegal gebaute Straße im EU-Vogelschutzgebiet nachträglich „passend“ zu machen, was rechtlich fragwürdig ist. Bei der letzten Auslegung für das Neuabgrenzungsverfahren fehlte im Kartenwerk wundersamerweise die Trasse der Umgehungsstraße, um die es eigentlich geht, völlig. Sie war gar nicht eingezeichnet, obwohl sonst der kleinste Feldweg auf der Karte nicht fehlte. Das trickreiche Gezerre um die nachträgliche Genehmigung, die der Stadt Esens enorme Rückbaukosten und die mögliche Erstattung öffentlicher Mittel in mehrfacher Millionenhöhe ersparen soll, geht nun weiter. Hintergründe erfährt man mal wieder aus einem sachkundigen Leserbrief, der Bezugsartikel aus der Lokalzeitung „Anzeiger für Harlingerland“ in Wittmund steht ganz unten. Wittmunds Landrat Köring „entzieht“ sich weiterem Unbill, er wechselt im Herbst vorzeitig in die Wirtschaft und ist damit als Mitverantwortlicher für das Desaster aus dem Schneider.
Links:
BfB-CDU im Esenser Stadtrat, 14. April 2016: Kommunale Entlastungsstraße, Neuabgrenzung des Vogelschutzgebietes und Landschaftsschutzverordnung des Landkreises Wittmund.
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Anzeiger für Harlingerland, 23. April 2016
Leserbrief
An ein „Vergessen“ mag man nicht glauben
Betrifft: Bericht „Erneute Auslegung für Naturschutz“, Ausgabe vom 15. April
Vorsätzliche Täuschung oder grenzenlose Schusseligkeit? Was hat den Landkreis beziehungsweise Landrat bewogen, bei der Neuabgrenzung des EU-Vogelschutzgebietes, die der erste Schritt zu einer (Schein-)„Legalisierung“ der kommunalen Entlastungsstraße Bensersiel werden sollte, ausgerechnet diese Straße nicht zu berücksichtigen und sogar im Kartenwerk nicht einmal einzuzeichnen. Jede Feldstraße und jede Hofzufahrt ist eingetragen; aber ausgerechnet das Fehlen der zukünftigen Landesstraße L 5 will der Landkreis nicht bemerkt haben.
Nun schiebt der Landkreis auch noch die Verantwortung auf das zuständige Ministerium in Hannover. Wer kennt denn wohl die örtlichen Verhältnisse besser? Der Landkreis hätte das Ministerium auf den Fehler aufmerksam machen müssen, wenn dieser denn versehentlich erfolgt ist – aber nicht umgekehrt. An ein versehentliches „Vergessen“ mag man nicht glauben, denn vor einem Jahr hat Landrat Köring den Kreistag um die Bewilligung von 50 000 Euro für die Erstellung eines Rechtsgutachtens gebeten. Der Kreistag hat diese Gelder mehrheitlich bewilligt. Im „Anzeiger für Harlingerland“ hat Herr Köring am 11. April 2015 verkündet, dass für die neue Schutzgebietsausweisung „alle dafür erforderlichen Informationen und Grundlagen in der Kreisverwaltung vorliegen, sodass die Untere Naturschutzbehörde nun mit dem öffentlichen Verfahren der Unterschutzstellung beginne…. Die Einleitung des Verfahrens, das beratend von einem Fachjuristen begleitet wird, ist laut Landkreis für den Monat Mai geplant…. Der Abschluss des gesamten Verfahrens wird für den Herbst 2015 erwartet.“
Und nun, ein Jahr später, ist zu lesen, „eine Entscheidung werde dann im Herbst erfolgen, so Köring“ – … wenn ich ohnehin nicht mehr in der Verantwortung bin, möchte der kundige Leser ergänzen. Bei so intensiver juristischer Betreuung, derart hohen Kosten für den Steuerzahler und einem so langen zeitlichen Vorlauf hätten die Bürger einen korrekten, einwandfreien Neuabgrenzungsentwurf erwarten können.
Stattdessen sind es wieder einmal vor allem „einfache Bürger“ in ihren 31 Stellungnahmen, die freiwillig und kostenlos den Landkreis Wittmund auf die erschreckenden und fatalen Fehler hingewiesen haben. Wie viele Euro des Steuerzahlers sind denn nun tatsächlich in diesen fehlerhaften Entwurf geflossen?
Dr. Vera Fitsch Moorweg
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Bezugsartikel:
Anzeiger für Harlingerland, Wittmund/NDS, S. 1, 15. April 2016
Erneute Auslegung für Naturschutz
WITTMUND/BENSERSIEL/IME – Im Rahmen des Planungs- und Umweltausschusses des Landkreises Wittmund wurden die Kommunalpolitiker am Mittwochnachmittag über den Sachstand des Verfahrens zum Landschaftsschutzgebiet „Ostfriesische Seemarschen“ unterrichtet, das auch das Areal in Bensersiel, auf dem die Entlastungsstraße gebaut wurde, erfasst. „Wir haben unsere Pflicht getan. Was die Stadt Esens mit der Straße macht, muss sie selbst entscheiden“, sagte Landrat Matthias Köring. Der Kreis hatte die Pläne der Unterschutzstellung öffentlich ausgelegt. 31 Stellungnahmen sind in der Behörde eingegangen. Um mögliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszuräumen – die Auslegung beruhte auf einer Karte des zuständigen Ministeriums, in der die Straße noch nicht eingezeichnet war – wurde jetzt entschieden, erneut die Pläne der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, damit Bürger sich auch auf Grundlage der aktualisierten Karte einbringen können. Eine Entscheidung, wann das Gebiet unter Landschaftsschutz gestellt wird, werde dann im Herbst erfolgen, so Köring.