„Tiny Houses“ in Bensersiel – alles öko, oder doch nicht?

Foto: Manfred Knake

Es geht um ein Baugebiet (Bebauungsplan Nr. 19) nicht weit vom „Schwarzbau“ der Umgehungsstraße in Bensersiel/Stadt Esens, das eigentlich im Außenbereich lag und durch das beschleunigte Verfahren nach Baugesetzbuch in ein Innenbereichsgebiet verwandelt wurde. Früher wurde dort ein kleiner Campingplatz an der Friesenstraße betrieben. Vom damaligen Grundstücksverkauf an einen Ferienhausinvestor („dem Vernehmen nach“ 2 Millionen Euro) hat die Tochter der Grundstückseigentümerin, Ehefrau eines Esenser Ratsmitgliedes (B90/Grüne) profitiert. 2017 wurde das Bauvorhaben von der Esenser Verwaltung schon einmal zurückgestellt, damals sollten dort 74 Ferienwohnheiten von einem Investor realisiert werden, sehr zum Missfallen der privaten örtlichen Ferienwohnungsvermieter.

Unmittelbar an die vorgesehene Baufläche grenzt das im Oktober 2016 „nachbearbeitete“ und ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet (LSG) 25 II an, das als „Pufferzone“ zwischen dem EU-Vogelschutzgebiet V63 und dem Ort dienen soll. Das LSG wurde in Zusammenarbeit mit dem niedersächsischen Umweltministerium nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes zur Rechtsunwirksamkeit der Bebauungspläne der Umgehungsstraße als „Neuabgrenzung“ ausgewiesen, um die im Vogelschutzgebiet illegal gebaute Straße nachträglich -allerdings fragwürdig- zu legalisieren und vor dem
Abriss zu bewahren. Da der Grundeigentümer inzwischen entschädigt wurde und im Gegenzug seine noch anhängige Klage zurückgezogen wurde, gab die Stadt Esens die Straße für den Verkehr frei, obwohl der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts immer noch Bestand hat.

Das Vogelschutzgebiet V63

In der Stadt Esens steht man auf dem Standpunkt, das Vogelschutzgebiet V63 mit der dazugehörigen Landschaftsschutzverordnung reiche nicht an das Plangebiet der Ferienhaussiedlung heran. Das trifft aber ausweislich der LSG-Karte nicht zu. Kartentext
auf der Karte: „Karte zur Verordnung vom. 13. 10. 2016. über das Landschaftsschutzgebiet LSG 25 II „Ostfriesische Seemarschen zwischen Norden und Esens im Bereich Bensersiel, Samtgemeinde Esens, Landkreis Wittmund – Teilgebiet des EU-Vogelschutzgebietes 63 im Landkreis
Wittmund, Samtgemeinde Esens“. Und so wurde das Teilgebiet LSG II nicht (!) an die EU gemeldet, im Gegensatz zum übrigen angrenzenden Vogelschutzgebiet V63 Norden-Esens.

„Vorprüfung“ durch den Investor statt vorgeschriebener Verträglichkeitsprüfung

Aus diesem Grunde hätten nach hiesiger Einschätzung in diesem Verfahren zunächst die Auswirkungen auf das direkt angrenzende Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit (!) EU- Vogelschutzgebiet geprüft werden müssen, mit einer gründlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung nach §34 Bundesnaturschutzgesetz und nicht nur mit einer „Vorprüfung“, die zudem vom namensgleichen Investor selbst erstellt wurde. Dass die damalige Vorprüfung für das Projekt positiv ausfiel, verwundert daher nicht. Auch ein „beschleunigtes Verfahren“ ist vor dem Hintergrund des
Vogelschutzgebietes fragwürdig.§ 13a Abs.1 Satz 2 Bau-Gesetzbuch „Das beschleunigte Verfahren ist auch ausgeschlossen, wenn Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen.“ Nun ist wieder alles anders. Jetzt sollen zeitgeistig gehypte „Tiny Houses“ auf dem Grundstück errichtet werden. Jürgen Lohs aus Esens, der das Blog „exit-esens“ betreibt, hat über diese trickreiche Nummer in seiner unnachahmlichen Art am 27. Februar 2023 berichtet:

Tiny-Houses Bensersiel

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