
Gebäudeenergiegesetz, frei nach Edward Hopper. Grafik: Rudolf Wildermann, mit freundlicher Genehmigung
Vor der Bundestagswahl 2025 hatte die CDU noch angekündigt, die Kopfgeburt des „ Heizungsgesetzes“ (eigentlich „Gebäudenergiegesetz“) von Robert Habeck und Konsorten abzuschaffen. Das Gesetz soll Hausbesitzer u.a. verpflichten, ihre Häuser in Zukunft „fürs Klima“ nicht mehr mit Öl- oder Gasheizungen zu heizen. Stattdessen werden nun teure strombetriebene Wärmepumpen als Alternativen angeboten, die sich aber gerade für Altbauten wenig eignen.
Nach der Wahl ist alles anders, nicht nur beim Heizungsegsetz. Nun wurde in Berlin „passend“ ein Rechtsgutachten vorgestellt, das die Abschaffung des Heizungsgesetzes in Frage stellt, auch wieder wegen „Klima“: Die ganz schlauen und klimabewegten Juraprofessoren Christian Calliess und Gregor Kirchhof legten, wie aus dem Hut gezaubert, ein fast 90-seitiges Gutachten mit einem „Verschlechterungsverbot“ vor, demnach sei Deutschland zu „effektivem Klimaschutz verpflichtet und muss handeln“. Die Juraprofessoren gehen tatsächlich davon aus, dass der Verzicht auf fossil betriebene Heizungen im kleinen Deutschland das Wetter und in der langfristigen Folge das Klima verändern können, der CO2-Wahn lässt grüßen – und der nun in den Verfassungsrang erhobene imaginäre „Klimaschutz“. Mit diesem „Gutachten“ ließe sich auch das Verbrennerverbot für Autos zementieren, oder das Verbot von Holzöfen und Kaminen herbeireden. Aber atmen dürfen wir doch noch?
Wer fertigt nun ein Gegengutachten an, das nachweist, dass man „Klima„, weil ein statistischer Wert von 30 Jahren Wetteraufzeichnung, nicht schützen kann? Man müsste also vorher alle Wetterereignisse „schützen“.
Bereits 2021 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Ziele des Pariser Klimaabkommens Verfassungsrang haben. Das „Paris-Ziel“ lautet, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf unter zwei Grad Celsius herunter auf 1,5 Grad Celsius gegenüber des vorindustriellen Niveaus zu begrenzen. Nur: Es gibt keinen Thermostaten, mit dem man beliebig das Konstrukt „globale Durchschnittstemperatur“ bis auf ein Zehntelgrad genau regeln kann. Eine „globale Durchschnittstemperatur“ müsste sich auf ein enges Netz von Messstellen an Land und auf See, in Wüsten, Regenwäldern und arktischen Bereichen, und das in verschiedenen Höhen, stützen. Diese feine Netz gibt es nicht. Und auch dann wäre die Aussage einer „Durchnittstemperatur“ wissenschaftlich wertlos, da die Temperaturen von der unterschiedlichen Sonneneinstrahlung, den Meeresströmungen, Wind, Niederschlägen und Wolkenbildungen bestimmt wären; Wetter (was schließlich die Klimawerte ergibt) ist eben ein nichtlineares Chaos, kaum für viele Tage vorhersagbar und nicht „durchschnittlich“ darstellbar. Eine „globale Durchschnittstemperatur“ gibt es sowenig wie die durchschnittliche Telefonnummer von Berlin. Bemerkenswert ist nur, wie sich die von den Medien befeuerte Klimaideologie bis in die Köpfe der Verfassungsrichter verfestig hat.
Wie sagte doch schon William Shakespeare: „Ist dies auch Wahnsinn, so ist doch Methode drin.“ Mit gefällt der Spruch von Hubert Aiwanger von den Freien Wählern Bayern zum Heizungsgesetz, so 2023 in Erding gedröhnt, viel besser: „Ihr in Berlin habt’s wohl den Arsch offen!“