Heute im Anzeiger für Harlingerland die 1:1-Berichterstattung zum Holtgaster Eichenfällskandal. „Copy and Paste“ hat die Zeitung den Rechtfertigungsversuch von Bürgermeister Ihnen übernommen. Auf der Gemeinderatssitzung am 20. Mai 2015 hieß es noch, es werde eine gemeinsame Stellungnahme der Gemeinde mit dem Landkreis Wittmund geben, daraus wurde nichts, das musste der Bürgermeister selber machen. Vielleicht hat ihm ja ein Landkreismitarbeiter bei der trockenen Formulierung geholfen. Ihnens Begründung, nachfolgend abgedruckt, klingt schlüssig, ist es aber nicht. Nur weil es eine Mehrheitsentscheidung gibt, musste die Zerstörung einer Wallhecke nicht rechtens sein. Das wissen die Esenser spätestens seit dem Desaster um die rechtswidrig gebaute Umgehungstraße. Da gab es auch Mehrheitsentscheidungen für die Umgehungsstraße. Papier ist bekanntlich geduldig.Keiner der Anwohner hat gewusst, dass die Wallhecke mit den alten Eichen plattgemacht werden soll, und das auch noch in der Brutzeit. Der Umweltbericht für den Bebauungsplan (gleichbedeutend mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung) ist schon fehlerhaft, das hätte der Unteren Naturschutzbehörde eigentlich auffallen müssen! Das macht den gesamten B-Plan rechtlich angreifbar. Aufsicht statt Nachsicht muss aber die Forderung heißen!
Zitat aus einem Schreiben des Landkreises Wittmund an ein Esenser Ratsmitglied vom Mai 2015: „Aus dem Umweltbericht ergibt sich, dass zwecks einer umfassenden Erfassung und Bewertung der Belange von Natur und Landschaft im Juli 2014 im Plangebiet eine Geländebegehung durchgeführt wurde.“ Das ist ein Witz: Bei einer Geländebegehung wurden alle Arten erfasst, wie macht man das denn?
Dem Umweltbericht kann man entnehmen, das nur Biotoptypen erfasst wurden, aber – wie vorgeschrieben – keine Arten im Detail; eine Bewertung der Baumaßnahme mit der Auswirkung auf bestimmte Arten fehlt völlig, das Schädigungs- und Störungsverbot des § 44 Bundesnaturschutzgesetz wurde ignoriert. Die von Bürgermeister Ihnen erwähnte neue Wallhecke ist der Lärmschutzwall an der Landesstraße 6.
Bei der zerstörten Wallhecke handelt es sich um einen im Sinne des § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz bzw. § 29 Bundesnaturschutzgesetz geschützten Landschaftsbestandteil.
Eine hanebüchene Begründung vom Bürgermeister: „…aber eine Wallhecke mitten zwischen zwei Wohnsiedlungen führe, das seien Erkenntnisse aus vielen Vorgesprächen, immer wieder zu Ärger mit den unmittelbaren Anliegern.„
Bisher gab es keinen Ärger der unmittelbaren Anlieger mit den Bäumen, im Gegenteil, sie kämpften für den Erhalt der Eichen, neue Anlieger haben um die Bäume gewusst, die dort seit achtzig und mehr Jahren gestanden haben. Die Eichen mit der Wallhecke mussten nur weichen, weil sie nicht dem geforderten Abstand zu vier neuen direkt an die Wallhecke angrenzenden Baugrundstücken entsprachen. Hätte man den Abstand der Grundstücke passend für den Erhalt der Eichen gewählt, wären die vier Grundtsücke kleiner gewesen und hätten schwerer verkauft werden können. Eine vernünftige Planung, bei der z.B. eine Zufahrtstraße parallel zur Wallhecke gewählt worden wäre, hätte die Eichenallee erhalten können. Die finanziellen Einbußen für die Gemeinde waren also ausschlaggebend für die Fällaktion.
Naturschutzrecht ist dem Rat der Gemeinde Holtgast so fremd wie die Rückseite des Mondes, das wurde erneut beim Eichenskandal deutlich.
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Anzeiger für Harlingerland, Wittmund, S. 7., 30. Mai 2015
Aufhebung der Wallhecke in Holtgast rechtmäßig
POLITIK Bürgermeister Enno Ihnen bezieht Stellung – Entfernung von Eichen einstimmig beschlossen
HOLTGAST/AH – Mit einer Stellungnahme begegnet Enno Ihnen als Bürgermeister der Gemeinde Holtgast den Aussagen zur Baumfällaktion im neuen Holtgaster Baugebiet „Oll Schoolpadd“ an der Barkholter Straße. „Die Aufhebung der Wallhecke mit der Entfernung von Eichenbäumen im Baugebiet ,Oll Schoolpadd‘ wurde vom Gemeinderat Holtgast einstimmig beschlossen“, so Ihnen. Die Entscheidung ist auch den Ratsmitgliedern nicht leicht gefallen, aber eine Wallhecke mitten zwischen zwei Wohnsiedlungen führe, das seien Erkenntnisse aus vielen Vorgesprächen, immer wieder zu Ärger mit den unmittelbaren Anliegern. In einem transparenten öffentlichen Bauleitverfahren der Samtgemeinde Esens und der Gemeinde Holtgast mit Aufstellung eines Flächennutzungs- und Bebauungsplanes im Parallelverfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, darunter auch der Landkreis Wittmund, gab es keine Anregungen und Hinweise, die gegen die Aufhebung der Wallhecke in der Eekenstraat eingebracht wurden.
Bereits im Juni 2014 wurden die Pläne für das neue Baugebiet durch den Erschließungsträger und die Gemeinde öffentlich vorgestellt. Das Interesse aus der Bevölkerung war groß, denn das neue Baugebiet im Ortskern Holtgast in direkter Nähe zu Kindergarten, Grundschule, Bolzplatz mit Jugendraum und der Feuerwehr ist besonders gut für junge Familien mit Kindern geeignet. Im September 2014 fasste der Gemeinderat dann den Aufstellungsbeschluss und beschloss so die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung für den Bebauungsplan „Nr. 10“. In der Dezember-Sitzung des Gemeinderates erfolgten dann der Beschluss über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen und der Auslegungsbeschluss. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates im März 2015 wurde über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung entschieden, der Satzungsbeschluss und die Herbeiführung der Rechtskraft beschlossen sowie das Außer-Kraft-Treten des Bereiches Eekenstraat im Bebauungsplan Nr. 4 „Hohe Warf“. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Wittmund am 30. April dieses Jahres erhielt der Bebauungsplan seine Rechtskraft und der Erschließungsträger GPL begann mit den Erschließungsarbeiten.
Aufgrund der legalen „Baumfällaktion“ wurden die Anlieger nach Vorsprache beim Bürgermeister zu einem Anliegergespräch eingeladen und umfangreich durch den Erschließungsträger und das Ingenieurbüro sowie seitens der Bauleitung informiert. Die Aufhebung der Wallhecke wird in Zukunft umfangreich kompensiert. Die Kompensation ist im Bebauungsplan mit einer neuen Wallhecke von 130 Metern Länge festgeschrieben. Für jede gefällte Eiche der alten Wallhecke erfolgt eine Ersatzpflanzung von zwei jungen Eichenbäumen mit einem Stammumfang von zwölf bis 14 Zentimetern in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Wittmund im Gemeindegebiet, gerne auch unter Beteiligung der gemeindlichen Bevölkerung, so der Bürgermeister, der abschließend noch einmal unmissverständlich feststellt: Das Fällen der Eichen war nach der Aufhebung des Wallhecken- Schutzstatus’ rechtmäßig. Der Erschließungsträger hat der Gemeinde versichert, dass in den gefällten Bäumen zu der Zeit keine Vögel gebrütet haben. So seien auch die berechtigten Belange des Tier- und Artenschutzes berücksichtigt worden, so Bürgermeister Enno Ihnen.