Nach Demo gegen „rechts“ in Esens: Kommunalaufsicht zur Beschwerde „Verletzung der Neutralitätspflicht“ durch Samtgemeinde Esens

Am 29. Januar 2024 fand auch in Esens eine Demonstration gegen „rechts“ statt, angekündigt unter dem Motto „Alle zusammen für Demokratie! Gemeinsam gegen Rechtsextremismus!“. Die Organisatoren waren Schüler des Niedersächsischen Internatsgymnasiums Esens (NIGE). Der Aufruf wurde bei Facebook u.a. unterstützt von der Samtgemeinde Esens. Nur unterliegt die Samtgemeinde, die nach außen durch den beamteten Samtgemeindebürgermeister Harald Hinrichs vertreten wird, der Neutralitätspflicht nach dem Beamtenstatusgesetz. Für mich war das am 25. Januar 2024 Anlass für eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht im Niedersächsischen Innenministerium, das von der SPD-Innenministerin Daniela Behrends (SPD) geleitet wird.

Die Antwort einer Sachbearbeiterin des Ministeriums erhielt ich am 19. Februar 2024:

“Nach abschließender Prüfung des Sachverhalts teile ich Ihnen mit, dass ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht nicht vorliegt.“

——– Weitergeleitete Nachricht ——–
Betreff: Ihre Eingabe vom 25.01.2024
Datum:  Mon, 19 Feb 2024 08:55:51 +0000
Von: 
*.*
An: manfred.knake@ewetel.net
Kopie (CC):  
*.* ,Landkreis Wittmund <landkreis@lk.wittmund.de>, *.*

Sehr geehrter Herr Knake,

ich komme zurück auf meine Nachricht vom 06.02.2024. Die Stellungnahme des Landkreises Wittmund liegt mir nunmehr vor und nach abschließender Prüfung des Sachverhalts teile ich Ihnen mit, dass ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht nicht vorliegt.

Ausweislich des von Ihnen übersandten Aufrufs auf der Facebook-Seite der Samtgemeinde Esens handelt es sich ausdrücklich um einen Aufruf zu einer „Demo für Demokratie – Gemeinsam gegen Rechtsextremismus“.

Die Veranstaltung wurde durch die SchülerInnenvertretung des Nds. Internatsgymnasiums Esens (NIGE) organisiert und durch weitere Schulen in Esens, Kreisverbänden von Parteien und sonstigen Vereinen unterstützt. Beworben wurde die Veranstaltung vor allem in den sozialen Medien durch das Plakat und gelegentlich durch die ebenfalls übermittelte Seite mit dem Titel „Alle zusammen für Demokratie! Gemeinsam gegen Rechtsextremismus“ – so wie auf dem Abdruck des Facebook-Accounts der Samtgemeinde Esens.

Es wird somit nicht zu einer Demonstration gegen eine einzelne Partei aufgerufen, sondern zu einer Demonstration für Demokratie und gegen Rechtsextremismus.

Dies ist mit dem Einstehen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung vereinbar und stellt keinen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht dar.

Der Landkreis Wittmund erhält diese Nachricht zur Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
*.*

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Referat 32
– Kommunalaufsicht –
Clemensstraße 17, 30169 Hannover
Tel.: 0511/120-4732
eMail: *.*

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Hier meine Antwort vom 19. Februar 2024:

Frau *.*

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Referat 32
– Kommunalaufsicht –
Clemensstraße 17, 30169 Hannover

Demo gegen Rechtsextremismus in Esens, Verletzung des Neutralitätsgebotes durch die Samtgemeinde Esens/LK Wittmund, meine Eingabe vom 25. Jan. 2024

Guten Tag, Frau *.*,

Danke für Ihre Antwort mit der „abschließenden Prüfung des Sachverhaltes“.

Wer hätte das gedacht? Ich habe eigentlich auch keine andere Stellungnahme des Landkreises Wittmund mit seinem Landrat Holger Heymann (SPD) erwartet.

Zur Sache: Auslöser der Demonstrationen „gegen Rechtsextremismus“ sind ohne Zweifel die Veröffentlichungen von „Correctiv“ über das angebliche „Geheimtreffen“ von AfD-, CDU-Politikern und Privatleuten im November 2023 bei Potsdam zur „Deportation“ von abgelehnten Asylanten oder kriminellen Migranten,  dort genannt „Remigration“. Das Treffen wurde als „Wannseekonferenz 2.0“ von den Medien geframed. Gegen den Lauschangriff und die falschen Behauptungen von  „Correctiv“ liegen inzwischen drei Strafanzeigen vor, u.a. vom Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau, der an dem Potsdamer Treffen teilgenommen hatte: https://weltwoche.ch/daily/dreifach-klage-gegen-correctiv-die-recherchen-ueber-afd-geheimtreffen-in-potsdam-hat-rechtliche-folgen/

Die von Schülern des Internatsgymnasiums in Esens (NIGE) organisierte Demo am 29. Januar 2024 in Esens war das Ergebnis dieser von „Correctiv“ ausgelösten  Medienkampagne; es wurden Fotos von der Demo vom stellvertretenden Schulleiter des NIGE, Tjark-Fokken Emken, Ehemann der Esenser Bürgermeisterin und Mitglied des Nieders. Landtages, Karin Emken (SPD), auf der WebSeite des NIGE eingestellt. Neutralitätspflicht? Diese Fotos zeigen eindeutig hetzerische Plakate, z.B.: „AfD ist so 1933 FCK AfD“, oder: „Glitzer für alle Außer für Nazis! FCK AfD“, also  „Hass und Hetze“ gegen eine gewählte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag, die geschichtsverleugnend mit Nationalsozialisten in einen Topf geworfen wird, welch eine Verharmlosung des Nationalsozialismus!
Link: https://wp2.nige.de/wordpress/nige-schuelerrat-organisiert-demo-fuer-demokratie/

Sie schreiben: „Beworben wurde die Veranstaltung vor allem in den sozialen Medien durch das Plakat und gelegentlich durch die ebenfalls übermittelte Seite mit dem Titel ´Alle zusammen für Demokratie! Gemeinsam gegen Rechtsextremismus´“.

Auf diesem Aufruf zur Demo (siehe Anhang) ist z.B. dies zu lesen: „Die Deportations- und Umsturzpläne einer rechtsextremen Partei, Identitärer und Mitglieder der Werteunion sind einfach ekelerregend. Massenhafte Deportationen würden unsere Freunde, Nachbarn, Kollegen, Verwandte treffen -unsere ganze Gesellschaft.“

Mit der „rechtsextremen Partei“ ist also zweifellos  auch die AfD gemeint, bei der ich nach dem Lesen des Parteiprogramms jedoch nicht Extremistisches herauslesen kann, ebenso nicht aus dem Programm der neugegründeten „Werteunion“, die ebenfalls verteufelt wird. Konservativ ja, aber keinesfalls „rechtsextremistisch“. Und konservativ gehört zweifellos in einer parlamentarischen Demokratie dazu. Die Bewertung zur Neutralitätspflicht der Samtgemeinde Esens Ihres Ministeriums, das ja auch von einer SPD-Ministerin geleitet wird, kann ich daher nicht nachvollziehen.

Und noch etwas: Bei einer Demo gegen einen tatsächlichen „Rechtsextremismus“ wäre auch ich mitgelaufen, nicht aber bei dieser erkennbaren politischen Inszenierung in Esens.

Mit freundlichem Gruß

MK

Meine Fragen: Ist es heute „normal“, dass Schulkinder schon auf dem Schulgelände parteipolitische Hetzparolen auf selbstgemalten Protestplakaten herumtragen, egal gegen welche Partei (siehe vom stellvertretenden Schulleiter hochgeladene Fotos auf dem NIGE-Schulgelände) und sich für Demos instrumentalisieren lassen? Wenn schon die Kommunalaufsicht mauert, was sagt eigentlich die Schulaufsicht dazu? Und mein Fazit, wie gewohnt: Behördliche Eingaben sind form-, frist- und fruchtlos zu betrachten; oder wie in diesem Falle: Die Partei hat immer recht. Dieser Beitrag ist übrigens vom Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt, es geht um Meinungsfreiheit, noch.

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