Kaum war der Januar vorbei, wurde schon wieder fleißig Gülle ausgebracht, nicht nur in Holtgast. Auch vor der dem Ende des Januars sah man schon einige Güllebomber, die ihre stinkende Fracht abwarfen, das ist verboten, eigentlich. Ein schlauer Bauernfunktionär wies auf das Folgende im „Anzeiger für Harlingerland“ hin und log der Leserschaft die Hucke voll:
Anzeiger für Harlingerland, Wittmund/NDS, S. 3, 26. Januar 2015
Bauern können Güllesperrfristen verschieben
HARLINGERLAND/HIN – Wenn Landwirte bereits vor dem Ende der Sperrfrist für Gülleausbringung am 31. Januar, Gülle auf ihren Ländereien ausfahren, muss das nicht unbedingt ein Verstoß gegen die Einhaltung dieser Sperrfrist sein. Darauf weist Kreislandwirt Manfred Tannen hin, der selbst bereits in der vergangenen Woche Gülle ausgebracht hat. „Jeder Landwirt kann eine Vorverlegung der Sperrfrist um zwei Wochen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beantragen, um bodenschonend auszubringen und Stickstoffverluste zu minimieren. Damit endet die Sperrfrist am 15. Januar“, zitiert er die Kammer. Landwirte müssen im Herbst entsprechend zwei Wochen früher aufhören, Gülle zu fahren, so Tannen. „Wir haben uns für die Verschiebung entschieden, weil die Nährstoffe zu Vegetationsbeginn besser ausgenutzt werden können, wir geringere Stickstoffverluste durch niedrigere Tagestemperaturen haben und wir Strukturschäden vermeiden, wenn der Boden oberflächlich gefroren ist“, führt Tannen aus. […]
Wie schön, dass das niemand kontrollieren wird, und der Boden kann die „Nährstoffe“ bei diesen niedrigen Temperaturen gar nicht aufnehmen, das ist lediglich eine stinkende Abfallentsorgung der übervollen Güllebehälter.
Bei Frost im Boden ist die Gefahr, sich mit den schweren Fahrzeugen festzufahren, nicht groß. Taut der Boden jedoch auf, sieht das schon anders aus: