Heckenmassaker in Holtgast

Nachtrag März 2024, also ein Jahr nach dem Vorfall: Der Landkreis Wittmund als Untere Naturschutzbehörde (UNB) stellt sich in dieser Angelegenheit tot: Obwohl ein polizeiliches Ermittlungsverfahren gegen den Verursacher vorliegt, antwortet mir der Landkreis als zuständige Verfolgungsbehörde auch auf mehrfache schriftliche Nachfrage nicht nach dem  Sachstand und ob diese Ordnungswidrigkeit verfolgt wurde. Was bleibt, ist eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Niedersächsischen Umweltminister. Es ist nicht das erste Mal, dass der Landkreis offensichtliche Verstöße gegen das Naturschutzgesetz nicht verfolgt. Bauernbonus?

MK

Alle Jahre wieder kreischen bis Ende Februar die Motorsägen, um Bäume oder Hecken zurückzuschneiden oder „auf den Stock“ zu setzen. D.h die Gehölze werden handbreit bis etwa 20 cm über dem Boden abgesägt und können später wieder austreiben. Ab dem 01. März ist das verboten. Verboten ist aber auch das sinnlose vollständige Entfernen von Hecken, wird aber dennoch gemacht. Landwirtschaftliche (Über-)Nutzung dient eben nicht dem Schutz der Natur.

Am Rande einer Grünlandfläche und links und rechts des Weges zum Wald haben u.a. Goldammer, Amsel oder Buchfink ihre Brutplätze, also ihre „Lebensstätten“ verloren, wie es im Bundesnaturschutzgesetz heißt. Tatort: südlich des Feldweges am Ortsrand Richtung Schafhauser Wald auf mehreren hundert Metern brutaler Heckenkahlschlag. Und zwar nicht „auf den Stock gesetzt“, wie zulässig, sondern rigoros plattgemacht. Der „Niedersächsische Weg“ gemeinsam mit Naturschutz und Landwirtschaft – oder doch nur ein Holzweg?

Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG
§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen

(1) Es ist verboten,

1. […]
2.
wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
3.
Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
Dazu das passenden Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover, Aktenzeichen: 12 A 2491/18, Entscheidungsdatum: 11.07.2022, Urteilnummer: 57598
https://www.onlineurteile.de/urteil/vier-eichen-gefaellt-und-hecke-entfernt
EU-Direktzahlungsempfängern („Subventionen“) können bei solchen Verstößen die Fördermittel gestrichen werden. Zudem kann die Untere Naturschutzbehörde des LK Wittmund die Wiederherstellung das alten Zustandes anordnen.
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