
Von Ralf Roletschek – Eigenes Werk, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=30559586
Update 29. April 2024:
Am 24. April 2024 berichtet die Nordwest Zeitung aus Oldenburg:
„Ministerium weist Beschwerden über Kühme ab
PRÜFUNG – Dienstrechtliche Prüfung gegen früheren Oldenburger Polizeipräsidenten abgeschlossen…Für seine Äußerungen über die rechtspopulistische AfD wird der frühere Oldenburger Polizeipräsident Johann Kühme nicht dienstrechtlich belangt. Das bestätigte eine Sprecherin des Innenministeriums in Hannover auf Anfrage dieser Redaktion. Eine Prüfung habe ergeben, dass „kein Anlass für ein dienstrechtliches Tätigwerden vorliegt“, sagte Ministeriumssprecherin Svenja Mischel. Eine Begründung lieferte sie nicht. […]“
Genossen unter sich, oder schon Bananenrepublik? Wer hätte das gedacht!
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Laut Staatsrechtler Prof. Boehme-Neß verstieß ein Polizeipräsident und SPD-Mitglied gegen das Neutralitätsgebot für Beamte. Das SPD-geführte Innenministerium verteidigte ihn. Statt eines Disziplinarverfahrens wartet jetzt der vorzeitige Ruhestand auf ihn. Haben wir es mit SPD-Kumpanei statt Rechtsstaatlichkeit zu tun?



