Urteil gegen Ex-Polizeipräsident Kühme: Verletzung des Neutralitätsgebots gegen die AfD – Rotlicht statt Blaulicht

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Dwarsloper berichtete im Oktober 2023 über den damaligen Oldenburger Polizeipräsidenten Johann Kühme (SPD), die sich politisch weit aus dem Fenster lehnte und noch weiter über die gebotene Neutralitätspflicht für Beamte hinausschoss. Im Interview der Nordwest Zeitung holte Genosse Kühme im August 2023 zum Rundumschlag gegen die AfD aus: „Die AfD verdreht Wahrheiten und verbreitet Lügen – einzig und allein mit dem Ziel, Unsicherheiten und Ängste in der Bevölkerung zu schüren, um so den Nährboden für ihre populistischen Parolen zu schaffen. Die AfD manipuliert das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen. Und damit stellt sie sich gegen die Arbeit der Polizei.“ Kühme weiter: Die AfD verbreite Angst, produziere Intoleranz, erzeuge ein gesellschaftliches Klima, in dem der politische Diskurs immer häufiger mit Hass und Hetze geführt werde.

Die Gewerkschaft der Polizei und weitere Polizeipräsidenten solidarisierten sich mit Kühmes Äußerungen. Es folgten Solidaritätserklärungen von SPD-Mitgliedern des Oldenburger Stadtrats. Wer tatsächlich „das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen manipuliert und sich gegen die Arbeit der Polizei stellt“, steht auf einem anderen Blatt. Erinnert sie an die geringer werdende Sicherheit im öffentlichen Raum durch Messerangriffe oder die polizeilichen Übergriffe während der Corona-Demonstrationen. Die Ängste in der Bevölkerung vor schwindender inneren Sicherheit sind real und keine Erfindung der AfD.

Abgebügelt

Anschließende Beschwerden über Kühmes öffentliche Äußerungen wurden vom Niedersächsischen Innenministerium abgebügelt:Für seine Äußerungen über die rechtspopulistische AfD wird der frühere Oldenburger Polizeipräsident Johann Kühme nicht dienstrechtlich belangt. Das bestätigte eine Sprecherin des Innenministeriums in Hannover auf Anfrage dieser Redaktion. Eine Prüfung habe ergeben, dass ´kein Anlass für ein dienstrechtliches Tätigwerden vorliegt´, sagte Ministeriumssprecherin Svenja Mischel. Eine Begründung lieferte sie nicht. […]“, so die Nordwest Zeitung am 24. April 2024. Kühmes Chefin: Innenministerin Daniela Behrens, ebenfalls SPD.

Das Urteil

Der Fluch der bösen Tat holte Kühne nach einer Anzeige der AfD jedoch ein: Das Verwaltungsgericht Oldenburg urteilte am 17. November 2025, dass Kühmes Äußerungen rechtswidrig waren (Urteil vom 17.11.2025):

Äußerungen des Polizeipräsidenten der Polizeidirektion Oldenburg halten einer gerichtlichen Prüfung nur zum Teil stand: Das VG Oldenburg hat auf die Verhandlung vom 17.11.2025 (Az. 1 A 2586/25) entschieden, dass der Polizeipräsident berechtigt ist, sich zur inneren Sicherheit und zu Angriffen auf die freiheitliche demokratische Grundordnung öffentlich zu äußern.“ Nach dieser missverständlichen Überschrift in der Pressemitteilung folgt dann Konkreteres: Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat auf die mündliche Verhandlung vom 17. November 2025 in dem Verfahren 1 A 2586/23 entschieden, dass der Polizeipräsident der Polizeidirektion Oldenburg grundsätzlich berechtigt ist, im Rahmen seiner Aufgaben (nach § 1 Abs. 1 NPOG im Bereich der präventiven Gefahrenabwehr und nach § 163 Abs. 1 StPO für den Bereich der repressiven Strafverfolgung) öffentliche Äußerungen sowohl zur inneren Sicherheit und zur Ermittlungstätigkeit der Polizei als auch zu Angriffen auf die freiheitliche demokratische Grundordnung abzugeben. Allerdings unterliegt diese Befugnis vor allem bei Amtsträgern rechtlichen Grenzen, insbesondere dem Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot. Diese Grenzen wurden in den Äußerungen des damaligen Polizeipräsidenten im Interview mit der Nordwest Zeitung (veröffentlicht am 25./26. August 2023) nicht immer eingehalten. Die Kammer hat daher Teile der Äußerungen des Polizeipräsidenten beanstandet und den Beklagten verpflichtet bekanntzugeben, dass diese Äußerungen in Bezug auf die Klägerin, den Landesverband Niedersachsen der AfD, rechtswidrig waren […] Das Urteil ist nicht rechtskräftig.“ Kühme allerdings blieb unbelehrbar. Nach dem Urteil sagte er der Deutschen Presse-Agentur: „Ich stehe zu meinen Äußerungen“.

Bekommt Johann Kühme eigentlich mit, was im Lande abläuft? Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme von Computern oder Handys, Unterdrucksetzung oder Übergriffe einschließlich Brandanschlägen auf Privatpersonen oder Politiker, unbegründete Bankkontokündigungen, das alles wegen falscher Meinungen?

Beamtenstatusgesetz

Die AfD darf den Sieg trotz der einschränkenden Begründungen des Gerichts für sich verbuchen. Die Verletzung des Neutralitätsgebotes (§ 33 Beamtenstatusgesetz, Grundpflichtenist keine Petitesse, auch nicht für einen Genossen in einem hohen Polizeiamt. Man stelle sich vor, ein Polizeipräsident oder ein anderer hoher Beamter würde öffentlich die schwarz-rote Politik mit den nicht eingehaltenen Versprechungen VOR der letzten Bundestagswahl kritisieren; sprich die 180 Grad-Kehrtwendungen des Herrn Merz zur Schuldenbremse oder zum Gebäudeenergiegesetz NACH der Wahl, also nachprüfbare politische Lügen! Wie lange würde solch ein Mann noch im Amt bleiben?

Und nun?

Genosse Kühme hat ein Dienstvergehen begangen, das  disziplinarrechtlich zu würdigen wäre. Es bleibt die Frage, ob Kühmes SPD-Genossin, Innenministerin Behrens, den Ex-Polizeipräsidenten nach dem Verwaltungsgerichtsurteil entgegen des ministeriellen Persilscheins vom April 2024 disziplinarrechtlich belangen wird. Wer´s glaubt…?

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